Die Anforderungen des europäischen Bilanzrechts sind für Kleinstbetriebe oft sehr aufwendig und kompliziert. Eine neue EU-Richtlinie könnte jedoch bald dafür sorgen, dass diese Buchhaltungsvorschriften vermindert werden. Die 27 EU-Länder müssen die Richtlinie nur noch in die Praxis übertragen.
Die EU-Länder können die Vereinfachungen für Betriebe anwenden, die am Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:- Bilanzsumme von 350.000 EUR;
- Nettoumsatzerlöse von 700.000 EUR;
- durchschnittlich 10 Beschäftigte pro Kalenderjahr.
Ferner sollen Kleinstbetriebe die Möglichkeit haben, die in der Regel im Anhang veröffentlichten Informationen erheblich einzuschränken und diese Angaben als Fußnote in der Bilanz zu veröffentlichen. Möglich sein soll künftig auch, Kleinstbetriebe von der Veröffentlichung ihrer Abschlüsse auszunehmen, sofern sie mindestens bei einer benannten zuständigen Behörde hinterlegt und an das Unternehmensregister übermittelt werden, so dass Dritte darauf zugreifen können, erklärte ein Brüsseler Mittelstandsexperte.
Regierungschefs wollen Wirtsc haft ankurbeln
Ziel der Richtlinie ist es, die EU-Länder in die Lage zu versetzen, sehr kleine Unternehmen von den Rechnungslegungsanforderungen in der "Vierten Richtlinie Gesellsc haftsrecht" zu befreien. Die gesetzliche Neuregelung gründet auf vor fünf Jahren getroffenen Schlussfolgerungen der EU-Staats- und Regierungschefs zur Ankurbelung der europäischen Wirtsc haft. Dabei wurde Rechnungslegung als zentraler Bereich ermittelt, in dem der Verwaltungsaufwand der Unternehmen in der Gemeinsc haft verringert werden kann.
Die neue Richtlinie soll es den Ländern ermöglichen, ein einfaches Rechnungslegungsumfeld für Kleinstbetriebe zu sc haffen. Einschätzungen aus der Unternehmenspraxis über den Nutzen der Neuregelung liegen noch nicht vor . haf
