Keine aufwendigen Buchhaltungsvorschriften für Klein und Mittelbetriebe mehr: Das Europaparlament arbeitet daran, dass unütze Berichtspflichten bald wegfallen könnten.
Hajo Friedrich

In den 27 Ländern des europäischen Binnenmarkts soll es künftig vor allem den Klein- und Mittelbetrieben leichter gemacht werden, ihren Berichtspflichten bei der Rechnungslegung nachzukommen und ihre Jahresabschlüsse zu verfassen. Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat jetzt in erster Lesung die Reform des EU-Bilanzrechts verabschiedet. "Wir müssen das europäische Bilanzrecht entrümpeln und für eine größere Vergleichbarkeit der Bilanzen in Europa sorgen", sagte der Berichterstatter und Vorsitzende der Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne.
Ziel ist es laut Lehne, vor allem Entlastungen für kleinere Unternehmen (KMU) zu schaffen. So sollen zum Beispiel für KMU unnütze Berichtspflichten wegfallen, indem unter anderem die Anhangangaben zu den Bilanzen auf ein vertretbares Niveau zurückgeführt werden. Nach Studien der EU-Kommission könnten vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften für europäische Unternehmen zu Einsparungen von bis zu 1,7 Milliarden Euro führen.
Mehr Bürokratie durch neue Berichterstattungspflicht
Als positiv werten Steuerexperten im deutschen Handwerk, dass sich im EU-Parlament offenbar eine klare Mehrheit abzeichnet, die sich dagegen ausspricht, dass KMU die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) einhalten müssen.
Möglicherweise mehr Bürokratie für grenzüberschreitend tätige Unternehmen könnten jedoch die Vorschläge des EU-Parlaments zur "Country-by-Country"-Berichterstattungspflicht mit sich bringen, sagte ein Experte in Brüssel. Befürchtet wird, dass dieser Grundsatz auch nicht börsennotierte Unternehmen mit Betriebsstätten in anderen EU-Mitgliedsstaaten treffen und sie zu Berichten auf Länderebene verpflichten könnte.
Der Vorschlag erfordere eine detaillierte nach einzelnen Projekten aufgegliederte Berichterstattung, hatten der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und andere Wirtschaftsverbände im Vorjahr nach Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags erklärt. Sie fürchteten, dass die verbindliche Veröffentlichung projektbezogener Daten beispielsweise im Konflikt zu laufenden Verträgen stehen könnte. In dieser Vorschrift einer länderbezogenen Berichterstattung sieht die Kommission auch zum Beispiel bei öffentlichen Bauaufträgen ein Mittel für mehr Transparenz und gegen Korruptionspraktiken.
In einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Wirtschaftsverbänden hatte sich der ZDH positiv über dieses Vorhaben geäußert und sich aktiv in die Debatte über seine Ausgestaltung eingebracht. Mit dem vorliegenden Entwurf werde für kleine Unternehmen 'ein level playing field' in Europa geschaffen, hieß es in der ersten Stellungnahme nach der Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags.
Einigung bis Ende dieses Jahres angestrebt
Noch sind die neuen Bilanzvorschriften nicht endgültig beschlossen. In den nun anstehenden Verhandlungen mit den 27 EU-Regierungen müssten sich alle Seiten bewegen, damit das Reformvorhaben vollendet werden kann, sagte der CDU-Rechtsexperte Lehne. Angestrebt werde eine Einigung über die neuen EU-Bilanzierungsstandards bis Ende dieses Jahres. Das Plenum des EU-Parlaments soll über das neue Regelwerk am 14. Januar 2013 in Straßburg abstimmen.
Mit großer Spannung blicken die Interessenvertreter des deutschen Handwerks derzeit auch noch auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Ausnahme von Kleinstunternehmen von der 4. Gesellschaftsrechtsrichtlinie. Zu den wesentlichen Elementen des Vorschlags zählen die Einführung eines "Mini-Regimes" für kleine Unternehmen, das Vereinfachungen bei der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanzerstellung sowie eine Beschränkung des Anhangs auf fünf Kernbereiche vorsieht.
Ferner sollen kleine Unternehmen nicht zur Offenlegung einer Abschlussprüfung verpflichtet werden. All dies wird gegenwärtig noch im Kreis der EU-Regierungen und im Europäischen Parlament beraten.