Leitartikel Bitte keine Kraftmeiereien!

Gerade in diesen äußerst kalten Wintertagen wird so manchem Hausbesitzer bewusst geworden sein: Mit einer ordentlichen Gebäudedämmung ließe sich viel sparen. Vielleicht hätte man bei der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung im Bundesratsgebäude einmal die Heizung herunterfahren sollen – in der Hoffnung, dass dann mit kühlerem Kopf dieses so wichtige Thema beraten wird.

Dr. Lothar Semper

Dr. Lothar Semper, stellvertretender Chefredakteur der Deutschen Handwerks Zeitung. - © Kasia Sander
Dr. Lothar Semper

Denn erneut haben Bundestag und Bundesrat keine Einigung finden können und das Thema nochmals vertagt. Der Bundestag hat bereits im Sommer vergangenen Jahres dem Vorhaben der Bundesregierung zugestimmt, dass Immobilienbesitzer, die ihr Gebäude energetisch sanieren, jährlich zehn Prozent ihrer Kosten über einen Zeitraum von zehn Jahren von der Steuer absetzen
können.

Eine Mehrheit der Bundesländer lehnt dies ab, so lange sie bis zu 900 Millionen der jährlich erwarteten Einnahmenausfälle in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro tragen sollen. Dabei ist unter Experten zum einen unumstritten, dass die Energiewende ohne massive Energieeinspar-Maßnahmen nicht gelingen wird. Zum anderen gibt es deutliche Hinweise, dass der Staat letztendlich von der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung über Mehreinnahmen sogar profitieren könnte. Denn nachgewiesenermaßen löst jeder Euro an Förderung mehrere Euro privater Investitionsmaßnahmen aus. Damit werden Arbeitsplätze gesichert und geschaffen sowie zusätzliche Steuereinnahmen generiert. Steuerliche Anreize sind hier wesentlich effektiver als etwa nur Kredit- und Zuschussprogramme der KfW.

Die Realität zeigt dies bereits sehr deutlich. Denn aus allen einschlägigen Branchenverbänden kommt die Klage, dass sanierungswillige Hausbesitzer abwarten und Aufträge auf Eis gelegt haben. Im parteipolitischen Hickhack kommt natürlich auch das Argument, dass von einer steuerlichen Förderung die so genannten Besserverdienenden viel mehr profitieren würden. Und damit ist dieses dringend notwendige Vorhaben auch schon mittendrin im sich abzeichnenden Wahlkampf zur Bundestagswahl im September kommenden Jahres.

Genauso ergeht es gegenwärtig auch dem Gesetzentwurf zur kleinen Steuerreform im Umfang von gerade mal sechs Milliarden Euro. Die Bundesregierung plant, den Einkommensteuertarif so zu ändern, dass Lohnerhöhungen zum Inflationsausgleich nicht durch höhere Steuersätze aufgefressen werden. Außerdem beabsichtigt sie, den Grundfreibetrag stufenweise um insgesamt 350 Euro anzuheben. Letztere Maßnahme ist allein schon verfassungsrechtlich geboten.

Nach Auffassung der SPD-regierten Länder aber widerspricht derzeit jede Steuersenkung der unbedingt notwendigen Haushaltskonsolidierung. Sie wird ferner im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse abgelehnt. Stattdessen schwingen diese Protagonisten den Knüppel einer Steuererhöhung. Sie wollen den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent erhöhen, um eine angeblich gerechtere Lastenverteilung zu erreichen.

Der Begriff der Gerechtigkeit wird hier allerdings gewaltig strapaziert und pervertiert. Denn längst ist nachgewiesen, dass ein Viertel der Einkommensteuerpflichtigen gut drei Viertel der gesamten Einkommensteuer zahlt. Und dieses Viertel soll künftig noch mehr bluten? Fakt ist, dass die Einnahmesituation der Bundesrepublik noch nie so gut war wie derzeit. Zumindest aufgrund der so genannten "kalten" Progression ungerechtfertigte Einnahmen sollten gefälligst den Steuerzahlern zurückgegeben werden. Es ist dringend daran zu appellieren, derart wichtige Themen aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Wer die Binnenkonjunktur ankurbeln will, kann auf sie nicht verzichten.