BAFA Bis zu 3.500 Euro Förderung fürs E-Lastenfahrrad

Handwerksbetriebe und Freiberufler können seit dem 1. Oktober wieder eine bundesweite Förderung für den Kauf von E-Lastenfahrrädern erhalten. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit es mit dem Zuschuss klappt.

Grafik: Mann fährt Lastenfahrrad.
Handwerksbetriebe und Freiberufler können bis zu 3.500 Euro Förderung für den Kauf eines E-Lastenfahrrads erhalten. - © Knut - stock.adobe.com

Bis zu 3.500 Euro Förderung können Handwerksbetriebe für ein E-Lastenfahrrad erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Förderung für E-Lastenfahrräder zum 1. Oktober neu aufgelegt. Das gilt für interessierte Handwerkerinnen und Handwerker:

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Antragsberechtigt sind neben privaten Unternehmen auch Freiberufler. Es darf allerdings kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Privatpersonen sind nicht förderberechtigt.

Außerdem müssen mit dem geförderten E-Lastenfahrrad Güter in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen transportiert werden.

Wichtige Voraussetzung ist, dass der Förderantrag gestellt wird, bevor die Bestellung beim Händler oder Hersteller aufgegeben wird. Vor der Antragstellung dürfen Handwerksbetriebe lediglich ein Angebot einholen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lästenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Deren Gesamtgewicht muss bei mindestens 170 Kilogramm liegen und die Räder müssen mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Außerdem heißt es beim BAFA: Die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung darf höchstens 250 Watt aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 Kilometer pro Stunde (oder früher) sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden.

Eine Auswahl an Rad-Modellen, die grundsätzlich förderfähig sind, hat die BAFA in einer Liste veröffentlicht (hier geht es zum Download).

Wie viel Förderung gibt es fürs E-Lastenfahrrad?

Die Förderung gibt es in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal gibt es jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger. Zu den Ausgaben zählen neben dem E-Lastenfahrrad zum Beispiel Kosten für die Sicherheitsausstattung wie Sicherungsschlösser, Rückspiegel, Beleuchtungen oder Fahrradhelme, GPS-Tracker sowie Versand und Verpackung. ew

>>> Alle Informationen rund um die gibt es in diesem Merkblatt zur "E-Lastenfahrrad-Richtlinie". Hier geht's zum Download.