Neue Details zur geplanten Förderung Bis zu 21.000 Euro: So will der Staat den Heizungstausch fördern

Noch ist die finanzielle Unterstützung nicht beschlossen, doch die Größenordnung wird klarer: Die Ampel-Fraktionen planen ein Fördermodell nach dem Baukastenprinzip, bei dem der Bund bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt.

Die Ampel-Fraktionen haben Details ausgearbeitet, wie der Heizungstausch gefördert werden soll. - © Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Die geplante Förderung für den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen nimmt Gestalt an. So sollen die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungsaustausch bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen, heißt es in einem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes. Bei Häusern mit mehreren Parteien sollen die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit bei 3.000 Euro liegen. Der Höchstfördersatz liegt bei 70 Prozent. Der Staat schießt also maximal 21.000 Euro zu. Der Antrag soll am Freitag neben dem sogenannten Heizungsgesetz beschlossen werden.

Nur eingeschränkte Förderung bei Gasheizungen

Grundsätzlich soll nach den Worten von SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch dabei gelten, dass nur Heizungen gefördert werden können, die tatsächlich mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden können. "Gas- und Ölheizungen werden weiterhin nicht gefördert", teilte er mit. Mit Blick auf wasserstofffähige Gasheizungen heißt es im Entschließungsantrag, dass nur die zusätzlichen Kosten für die "H2-Readiness" der Anlage förderfähig sein sollen.

Förderung im Baukastensystem

Im Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Förderkonzept vorzulegen und dabei bestimmte "Festlegungen umzusetzen". So soll es wie bisher schon geplant für den Einbau einer neuen klimafreundliche Heizung eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für alle Wohn- und Nichtwohngebäude geben. Antragsberechtigt sollen wie bisher alle privaten Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen sein. Für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro soll es einen Einkommensbonus von zusätzlich 30 Prozent geben.

Geschwindigkeitsbonus in voller Höhe nur bis einschließlich 2028

Darüber hinaus soll es einen "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent geben. Er soll einen Anreiz für einen schnellen Einbau einer klimafreundlicheren Heizung sein. Allerdings soll die volle Förderhöhe von 20 Prozent nur bis einschließlich 2028 geltend gemacht werden können. Danach soll die Förderung alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abgeschmolzen werden. Gewährt werden soll dieser Bonus allen selbstnutzenden Wohneigentümern, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl, Kohle-, Gastetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen, heißt es im Antrag. Wie bisher bekannt können die Boni nur bis zu einem Höchstfördersatz von 70 Prozent kumuliert werden.

Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen gelten weiter zusätzlich

Die bisherige Förderung für Gebäude-Effizienzmaßnamen – z.B. Fenstertausch – in Höhe von 15 Prozent soll weiter erhalten bleiben und mit der Förderung für den Heizungstausch beantragt werden. Dabei sollen die die maximalen förderfähigen Investitionskosten für derartige Effizienzmaßnahmen – bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplanes – bei 60.000 Euro zusätzlich zu den förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen. Neben den Zuschüssen soll es zinsvergünstigte Kredite für all jene geben, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt.

Wie es im Entschließungsantrag weiter heißt, soll das gesamte Förderkonzept dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis Ende September 2023 zur Zustimmung vorliegen. Es soll dann wie das neue Gebäudeenergiegesetz zum 1. Januar 2024 gelten.