Ab dem 1. Dezember 2025 stockt die Förderbank das "ERP-Gründerkredit-StartGeld" deutlich auf. Wer antragsberechtigt ist und was sich genau ändert.

Wer ein Unternehmen gründet oder übernimmt, kann ab dem 1. Dezember 2025 mit einer höheren Unterstützung durch die KfW-Förderbank rechnen. Wie die Bank mitteilt, wird der "ERP-Gründerkredit-StartGeld" von 125.000 Euro auf bis zu 200.000 Euro erhöht. "Gründungen sind Treiber unserer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft", sagte KfW-Vorstandsmitglied Melanie Kehr. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag für geförderte Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 auf 80.000 Euro angehoben.
Gilt für Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb
Antragsberechtigt sind nach Angaben der KfW Gründer, Freiberufler sowie kleine gewerbliche Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb, die nicht älter als fünf Jahre sind. Darüber hinaus kann der ERP-Gründerkredit auch bei einer Unternehmensnachfolge genutzt werden.
Förderkredite über die Hausbank beantragen
Alle Berechtigten können den Kredit über ihre Hausbank beantragen. Darüber hinaus erleichtert die KfW den Zugang zum Förderkredit durch eine Übernahme des Kreditausfallrisikos von 80 Prozent. Damit leiste die Förderbank einen sichtbaren Beitrag zur Belebung des Gründungsgeschehens, betonte Kehr.
Weitere Infos: ERP-Gründerkredit – StartGeld: Förderung für Gründung, Übernahme und Wachstum | KfW