Der Prozess geht zurück auf den dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 BGH verhandelt über Telekom-Klage auf Zahlung von 112 Millionen Euro

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag in einem Revisionsverfahren über eine Klage der Deutschen Telekom auf Zahlung von rund 112 Millionen Euro verhandelt. Die Telekom war im Mai 2009 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln mit ihrer Zahlungsklage, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) richtet, gescheitert.

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BGH verhandelt über Telekom-Klage auf Zahlung von 112 Millionen Euro

Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag in einem Revisionsverfahren über eine Klage der Deutschen Telekom auf Zahlung von rund 112 Millionen Euro verhandelt. Die Telekom war im Mai 2009 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln mit ihrer Zahlungsklage, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) richtet, gescheitert. Die Telekom verlangt den Ersatz von Kosten, die ihr aufgrund eines Vergleichs nach einer Sammelklage in den USA entstanden sind.

Der Prozess geht zurück auf den dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000. Dabei wurde die T-Aktie auch in den USA platziert. Die Bundesrepublik hielt Ende März 2000 direkt noch 43,18 Prozent und über die KfW weitere 21,6 Prozent der Aktien. Im Rahmen des dritten Börsengangs veräußerte die KfW auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt 200 Millionen Aktien, darunter auch in den USA. Zu diesem Zeitpunkt stand die T-Aktie bei 66,50 Euro, fiel in der Folge aber rapide bis auf rund 10 Euro.

Amerikanische Aktionäre verlangten vom Bonner Unternehmen daraufhin insgesamt 400 Millionen Dollar Schadenersatz. Ihr Vorwurf lautete, der Verkaufsprospekt, mit der sich die Telekom auf dem US-Markt vorgestellt hatte, habe mit falschen beziehungsweise unzureichenden Angaben geworben.

Im Januar 2005 schloss die Telekom in Amerika einen Vergleich, bei dem sie einen Vergleichsbetrag von 95,3 Millionen Euro plus 17,2 Millionen Euro Anwaltskosten zahlte - also insgesamt 112,5 Millionen Euro. Diese Summe verlangt der Bonner Konzern im vorliegenden Verfahren zurück und beruft sich darauf, die Telekom habe auch im Auftrag des Bundes gehandelt, als sie auf den US-Aktienmarkt gegangen sei. Im Bundes-Auftrag habe sie auch die Prospekthaftung in den USA übernommen. Die Telekom macht zudem geltend, dem Bund und der bundeseigenen KfW seien Erlöse aus der Umplatzierung der Aktien in Höhe von rund 13 Milliarden Euro zugeflossen.

Das OLG hatte Ansprüche der Telekom verneint. Eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung über die Freistellung von den umstrittenen Kosten hätten die Parteien im Vorfeld des Börsenganges nicht getroffen. Der Vergleichsbetrag sowie die Anwaltskosten aus dem US-Verfahren seien auch keine Aufwendungen, die die Telekom als "Beauftragte" vom Bund und der KfW zurückverlangen könne. Der Inhalt des Verkaufsprospekts habe allein in der Verantwortung der Telekom gelegen.

Wann der 2. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe sein Urteil verkündet, blieb zunächst offen. Der Vorsitzende Richter sprach von einem schwierigen Fall des Aktienrechts.

(AZ: II ZR 141/09)

dapd