Bundesgerichtshof BGH erzwingt niedrigere Strompreise

Der Bundesgerichtshof hat die Rolle der Bundesnetzagentur im Kampf gegen erhöhte Netzentgelte der Stromkonzerne gestärkt. Vattenfall muss dadurch 50 Millionen Euro an die Nutzer seines Stromnetzes zurückgeben. Offen ist, ob die Verbraucher von dem Beschluss profitieren.

BGH erzwingt niedrigere Strompreise

Die Stromkonzerne müssen nach Gesetz grundsätzlich jedem Anbieter Zugang zu ihrem Netz gewähren, können hierfür aber ein Entgelt verlangen. Dessen Höhe muss kostenorientiert sein und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Netzagentur hatte die von den Netzbetreibern beantragten Entgelte um bis zu 20 Prozent gesenkt. In den nunmehr rechtskräftig entschiedenen Fällen war es bei den Genehmigungsverfahren zu Streit zwischen den Regulierungsbehörden und den Netzbetreibern darüber gekommen, wie einzelne Vorschriften aus der Stromnetzentgeltverordnung bei der Entgeltberechnung auszulegen sind. Hier bekam die Bundesnetzagentur in fast allen Fragen Rückendeckung.

Die Regelungen der Stromnetzentgeltverordnung gelten nach Beschluss der Richter auch für den Zeitraum, für den bis zur Entscheidung der Regulierungsbehörden eine Übergangsbestimmung galt. Auch hier stellten sich die Richter hinter die Position der Bundesnetzagentur. Diese hatte Vattenfall im Juni 2006 eine Senkung des Netzentgeltes um 18 Prozent auferlegt und zudem verlangt, die von November 2005 bis Juni 2006 erzielten Mehrerlöse kostenmindernd in der nächsten Kalkulationsperiode zu berücksichtigen. Der BGH bestätigte dies, so dass sich der für den nächsten Genehmigungszeitraum anzusetzende Betrag für die Netzdurchleitung dadurch um rund 50 Millionen Euro verringert.

Glos: "Guter Tag für die Verbraucher"

Für Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) zeigt die BGH-Entscheidung, "dass die Regulierung der Netzentgelte greift". Dies sei "ein guter Tag für die Verbraucher", sagte er. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Franz-Georg Rips, erklärte, es komme nun darauf an, "die niedrigeren Stromkosten beim Verbraucher ankommen zu lassen".

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sagte der Berliner Tageszeitung "B.Z.", das Urteil schaffe Rechtssicherheit und erleichtere den Wettbewerb. Der Anbieterwechsel werde nun noch leichter.

Steffen Küßner vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sagte der Zeitung, künftig könnten alternative Versorger günstigere Preise anbieten. Deshalb solle der Stromkunde auf Konkurrenzangebote achten.

Skeptisch zeigte sich hingegen die Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Claudia Kemfert. Sie glaube, dass die Preise trotz des Urteils eher steigen als fallen werden, sagte sie dem Sender n-tv. Grund sei, dass die Konzerne "mit Sicherheit" die höheren Kosten bei den Verbrauchern zurückholen werden. Es herrsche im Energiesektor zu wenig Wettbewerb. Vattenfall teilte auf Anfrage lediglich mit, man prüfe derzeit das Urteil.

Michael Beumer/ddp