Steuertipp BFH: Schadenersatz bei Berufsunfähigkeit ist steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Schadenersatzzahlungen bei Berufsunfähigkeit der Einkommensteuer unterliegen können. Dies gilt laut einem aktuellen Urteil, wenn die Zahlung als Ersatz für entgangenen Lohn dient und nach der sogenannten modifizierten Nettolohntheorie berechnet wird.

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Grundlage der Entscheidung ist der Fall einer Angestellten, die nach einer fehlerhaften medizinischen Behandlung erwerbsunfähig wurde. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mitteilt, erhielt die Frau nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Schadenersatzzahlung von der Versicherung des Verursachers. Die Angestellte war der Ansicht, diese Zahlung sei steuerfrei.

Berechnungsmethode ist entscheidend

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht. Entscheidend war die Berechnungsgrundlage der Entschädigung. Die Versicherungssumme setzte sich aus dem entgangenen Nettolohn und einem zusätzlichen Betrag für die darauf anfallende Einkommensteuer zusammen. Diese Berechnungsmethode wird als "modifizierte Nettolohntheorie" bezeichnet. Der BFH stufte die Zahlung daher als steuerpflichtigen Lohnersatz ein (Urteil vom 15.10.2024, Az. IX R 5/23).

Steuertipp: Wer also eine Schadenersatzleistung nach der modifizierten Nettolohntheorie ausbezahlt bekommt, muss einplanen, dass auch dem Finanzamt ein Teil dieser Zahlung zusteht. Also unbedingt finanzielle Rücklagen für die zu erwartende Steuernachzahlung bilden. dhz