Die Stadt Dortmund hat eine Ausweitung der Bettensteuer ab dem 1. April 2023 beschlossen. Diese betreffen nun nicht nur Geschäftsreisen von Unternehmen, sondern auch Teilnehmer überbetrieblicher Ausbildungen. Der Augenoptiker- und Optometristenverband Nordrhein-Westfalen findet den Beschluss unverschämt.

"Die Bettensteuerausweitung, die die Stadt Dortmund mit Geltung ab dem 1. April 2023 beschlossen hat, ist ein Schlag ins Gesicht für alle ausbildenden Betriebe", sagt Thomas Heimbach, Vorsitzender des Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (AOV NRW). Denn unter die beruflich veranlassten Übernachtungen, die nun auch besteuert werden, fallen nicht nur Geschäftsreisen von Unternehmern, sondern auch die Teilnehmer der überbetrieblichen Ausbildungen. Heimbach fügt an: "Während also beispielsweise Studenten entlastet werden, wird eine Ausbildung durch eine weitere finanzielle Belastung erneut unattraktiver und schwerer zu stemmen. Das ist eine Frechheit."
In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist der AOV NRW Träger zweier Ausbildungsstandorte. Die überbetriebliche Ausbildung ist Teil der betrieblichen Ausbildung im Augenoptikerhandwerk. Im Bildungszentrum in Dortmund durchlaufen pro Jahr etwa 800 bis 900 Teilnehmer in ein- bis zweiwöchigen Lehrgängen die überbetriebliche Ausbildung. Insgesamt ergibt das 1.100 Teilnehmerwochen, in denen gut 60 Prozent der Teilnehmer in verschiedenen Unterkunftshäusern in Dortmund übernachten. Sämtliche Kosten auch für die Unterbringung werden nach Abzug von Fördergeldern von den Ausbildungsbetrieben getragen. Auch in der Augenoptik finden sich vor allem kleine bis mittelgroße Betriebe mit durchschnittlich drei bis fünf Arbeitnehmern.
Bettensteuer ist kein Aprilscherz
Es ist laut Heimbach zu befürchten, dass sich eine Steigerung der Kosten durch die Bettensteuer negativ auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen auswirkt. "Zunächst dachte ich an einen Aprilscherz, als ich von der Ausweitung gehört habe", sagt Heimbach. Angesichts der vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, die Bund und Land zur Sicherung des Nachwuchses auch im Handwerk ergreifen, konnte er sich nicht vorstellen, dass sich die Bettensteuer auch auf Personen in der Ausbildung beziehen kann. Eine Ausnahmeregelung hätte der Rat der Stadt bei der Beschlussfassung nicht formuliert.
Ausbildungsstandort Dortmund wird überdacht
In Dortmund und Düsseldorf wurden vor vielen Jahren zentrale Bildungsstätten für die Bereiche Nordrhein und Westfalen errichtet, die technisch modern ausgestattet sind, um den Auszubildenden die besten ergänzenden Ausbildungsmöglichkeiten in einem hochqualifizierten Gesundheitsberuf zu bieten, so der AOV NRW. Der Standort Dortmund sei bislang sehr attraktiv gewesen. "Für unsere ausbildenden Betriebe ist die Ausweitung der Steuer jedoch eine Zumutung und veranlasst uns, den Standort Dortmund zu überdenken", sagt Ute Limberg, Geschäftsführerin des AOV NRW.
Besonders gravierend sieht der Verband die Dortmunder Entscheidung vor dem Hintergrund der Fachkräftekrise. Jeder Ausbildungsbetrieb würde einen wichtigen Beitrag leisten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Corona-Krise hätte die Branche mit weiterhin sehr guten Ausbildungszahlen überstanden, aber jede Belastung spürten die Betriebe. Seit 2021 hat das Land NRW die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung erhöht, um die Betriebe zu entlasten. Die Ausweitung der Bettensteuer auch auf Auszubildende unterlaufe die Entlastungsbemühungen. Ein zentrales Anliegen innerhalb der Branche und des Berufsverbands sei die Sicherung des Berufs. Dafür seien attraktive Rahmenbedingen sowohl für Auszubildende als auch ausbildende Betriebe unerlässlich. gsa