Übernachtungsgäste in Göttingen müssen seit Freitag eine Bettensteuer bezahlen. Die am 1. Juli in Kraft getretene kommunale Beherbergungssteuer gilt für alle kostenpflichtigen Übernachtungen in Hotels, Pensionen und ähnlichen Unterkünften, aber auch in vermieteten Privatzimmern, wie die Stadt Göttingen mitteilte.
Bettensteuer in Göttingen in Kraft getreten
Göttingen (dapd). Übernachtungsgäste in Göttingen müssen seit Freitag eine Bettensteuer bezahlen. Die am 1. Juli in Kraft getretene kommunale Beherbergungssteuer gilt für alle kostenpflichtigen Übernachtungen in Hotels, Pensionen und ähnlichen Unterkünften, aber auch in vermieteten Privatzimmern, wie die Stadt Göttingen mitteilte. Je nach Art des Betriebes werden pro Gast und Übernachtung zwischen einem und drei Euro Steuern erhoben.
Die Stadt erwartet Mehreinnahmen von einer Million Euro. Damit soll der Haushalt ausgeglichen werden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband geht juristisch gegen die Steuer vor.
dapd
