Wer auf dem Weg von oder zur Arbeit betrunken einen Unfall baut, ist nicht über seinen Arbeitgeber versichert. Das gelte auch dann, wenn dieser den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert habe, entschied das hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Montag veröffentlichen Urteil.
Betrunken am Steuer: Keine Unfallrente für Hinterbliebene
Darmstadt (dapd-hes). Wer auf dem Weg von oder zur Arbeit betrunken einen Unfall baut, ist nicht über seinen Arbeitgeber versichert. Das gelte auch dann, wenn dieser den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert habe, entschied das hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Montag veröffentlichen Urteil.
In dem Fall ging es um einen Familienvater aus dem Kreis Waldeck-Frankenberg, der 2007 nach der Arbeit in einer Eisengießerei mit dem Auto tödlich verunglückte. Er war mit einem Blutalkoholgehalt von 2,2 Promille stark betrunken. Die Berufsgenossenschaft lehnte daher eine Entschädigung der Hinterbliebenen ab. Dagegen klagte die Frau des Mannes, da im Betrieb Alkohol während der Arbeit üblich sei und Vorgesetzte auch selbst Alkohol mitgebracht hätten.
Das Gericht gab jedoch der Berufsgenossenschaft recht. Alkoholmissbrauch stelle eine eigenverantwortliche Schädigung dar, hieß es zur Begründung. Die Fahruntüchtigkeit sei die einzige Unfallursache.
(Aktenzeichen: Landessozialgericht Hessen L 9 U 154/09)
dapd
