Angeblicher Verspätungszuschlag oder Rückerstattung? Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und mehrere Handwerkskammern warnen aktuell vor neuen E-Mail-Maschen. Wie Sie den Betrug erkennen – und was zu tun ist, wenn man eine verdächtige Nachricht erhält.

Aktuell warnen mehrere Handwerkskammern sowie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) selbst vor neuen Betrugsversuchen. Kriminelle geben sich demnach per E-Mail als die Steuerbehörde aus, um an Geld oder sensible Daten von Betrieben zu gelangen.
Die Betrüger nutzen E-Mail-Adressen, die täuschend echt aussehen und offiziellen BZSt-Adressen ähneln. Manchmal verwenden sie sogar die offizielle Domain-Endung "@bzst.bund.de". Die E-Mails und angehängten Dokumente, wie etwa gefälschte Rechnungen oder Bescheide, wirken oft auf den ersten Blick authentisch.
Die Maschen der Betrüger
Laut BZSt versprechen die Täter in einer Masche eine Rückzahlung der Einkommensteuer. Dafür fordern sie die Empfänger auf, sich online zu identifizieren. Die E-Mails stammen zum Beispiel von Adressen wie "@bzst-poststelle@bzst.de" (siehe Bild).
Bei einer anderen Betrugsart geht es um Kryptowährungen. Die Täter behaupten laut BZSt in E-Mails, die Empfänger müssten eine Erklärung über ihr Kryptovermögen abgeben. Eine dabei verwendete Absenderadresse sei etwa "@no_reply@online.bzst.de" (siehe Bild).
In weiteren Fällen fordern die Betrüger Geld. Sie schicken laut BZSt E-Mails, in denen von einem angeblichen Bearbeitungsentgelt (siehe Bild), einem Verspätungszuschlag wegen nicht fristgerechter Abgabe der Steuererklärung (siehe Bild) oder einer Zahlungserinnerung wegen angeblich unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen die Rede ist (siehe Bild). Die Absenderadressen sind vielfältig und ähneln ebenfalls BZSt-Domains, zum Beispiel "@info@bzst-abwicklung.de", "@info@bzst-zahlungsfrist.com" oder "@j.voigt@bzst-rechnungen.de". Oft hängen die Täter PDF-Dokumente an, die wie Bescheide oder Rechnungen des BZSt aussehen.
Das BZSt warnt auch vor E-Mails, die lediglich mitteilen, dass ein Bescheid versendet wurde, und ein PDF anhängen (siehe Bild). Eine dabei verwendete Absenderadresse sei zum Beispiel "@news@bzst-infos.de".
So erkennen Sie Betrugsversuche
Das Bundeszentralamt für Steuern gibt mehrere Hinweise, wie sie betrügerische Nachrichten erkennen können:
- Zustellung per Brief: Das BZSt stellt Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen nach eigenen Angaben in der Regel nur per Brief zu. Eine Ausnahme sei, wenn Betroffene der Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
- Keine Zahlungslinks: Die Behörde wird Betriebe niemals per E-Mail auffordern, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
- Inländische Konten: Zahlungen an das BZSt sind laut Amt ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Ausländische Kontonummern, wie sie in manchen Betrugs-PDFs auftauchen, sind ein klares Warnsignal.
- Sprache und Form: Betrügerische Schreiben sind laut BZSt oft in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet.
- Fehlende Ansprechpartner: Echte Bescheide des BZSt tragen nach Angaben der Behörde in der Regel den Namen, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse des zuständigen Bearbeiters.
Was tun bei Verdacht?
Sollten Sie ein verdächtiges Schreiben oder eine verdächtige E-Mail erhalten, empfiehlt das BZSt, nicht darauf zu reagieren. Anhänge sollten nicht geöffnet und Links nicht angeklickt werden. Die Nachricht sollte unverzüglich gelöscht oder entsorgt werden.
Haben Betroffene dennoch Informationen aufgrund betrügerischer Schreiben preisgegeben, rät die Behörde, schnellstmöglich Kontakt zum eigenen Finanzinstitut (Bank oder Versicherung) sowie zu einer örtlichen Polizeidienststelle aufzunehmen und den Vorfall zu melden.
Betroffene können dem BZSt eine Information oder einen Hinweis per E-Mail zusenden, wenn sie ein mutmaßlich betrügerisches Schreiben erhalten haben. Dies helfe der Behörde, neue Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen und entsprechende Warnungen zu veröffentlichen. Eine individuelle Rückmeldung auf solche Hinweise erfolge jedoch nicht. Die Behörde gibt an, ihr Möglichstes zu tun, um entsprechende betrügerische Vorgänge zu verhindern und rechtliche Schritte einzuleiten, sobald diese bekanntwerden. fre