Die regelmäßige Überprüfung festinstallierter elektrischer Anlagen ist gesetzlich geregelt und für jeden Betrieb Standard. Doch auch in Büroräumen gibt es viele elektrische Geräte, die Schäden anrichten können. Um dem vorzubeugen, bieten Innungsfachbetriebe des Elektro-Handwerks ein Prüfsiegel an.
Ob die Hebebühne beim Kfz-Mechaniker oder die Hobelmaschine beim Schreiner - für Gewerbetreibende ist die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen durch die Berufsgenossenschaft vom Gesetzgeber verpflichtend festgelegt. Ziel ist es, Schwach- und Gefahrenstellen aufzudecken, um Unfälle zu vermeiden.
Wartung des Büroinventars
Nicht gesetzlich geregelt ist die Wartung der elektrischen Geräte im Büro. Dennoch ist es sinnvoll, die Geräte regelmäßig auf Schwachstellen zu kontrollieren. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat daher eine Kampagne gestartet, um auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen, die Geräte zu überprüfen.
"Die aktuelle Kampagne 'E-CHECK für Gewerbe' soll dazu beitragen, gesamt- und einzelbetriebswirtschaftliche Kostenrisiken weiter zu reduzieren", so Walter Tschischka, Präsident des ZVEH. Zwar sei die Zahl der Unternehmen, die ihre Elektrogeräte untersuchen lassen in den vergangenen Jahren gestiegen. Viele Betriebe denken jedoch noch nicht an eine Wartung des Büroinventars.
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Prüfsiegel "E-Check" kann im Schadensfall helfen
Seit 1996 können sich Gewerbetreibende die Funktionstüchtigkeit ihrer elektrischen Geräte im Büro mit dem "E-Check"-Siegel bestätigen lassen. "E-Check" ist ein offizielles Prüfsiegel der Innungsfachbetriebe des E-Handwerks und von vielen Versicherungen anerkannt. Es dient dazu, im Schadensfall den korrekten Stand der Geräte nachweisen zu können. Einige Versicherungen bieten Betrieben, die das Prüfsiegel vorweisen können, zudem Versicherungsschutz zu reduzierten Konditionen an. Mehr Informationen zur Prüfplakette finden Sie in unserem Beitrag "E-Check": Leser fragten – Experten antworteten .
dhz
