Nahles will bessere Vorsorge Betriebsrenten zu selten in kleinen Firmen

Betriebsrenten werden aus Sicht von Arbeitsministerin Nahles von kleinen und mittleren Unternehmen viel zu selten angeboten. Sie will sie nun stärken und damit eine EU-Richtlinie umsetzen. Eine steuerliche Förderung ist unwahrscheinlich. Das Handwerk befürchtet neue Belastungen für kleine Firmen.

Zu wenig Betriebsrenten in kleinen Firmen: Arbeitsministerin Nahles will dafür sorgen, dass mehr Arbeitnehmer diese Form der Altersvorsorge nutzen. - © Foto: Jeanette Dietl/Fotolia

Die betriebliche Altersvorsorge stellt die sogenannte zweite Säule des Rentensystems dar und wird im Zuge des demografischen Wandels immer wichtiger. Ansprüche, die die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr wie bisher bedienen kann, werden schon jetzt verstärkt durch die Betriebsrenten gedeckt. Doch vor allem in kleinen und mittleren Firmen sind Betriebsrenten noch immer nicht stark verbreitet.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will das nun ändern und Betriebsrenten unter deutschen Arbeitnehmern weiter verbreiten. Anfang kommenden Jahres soll der Diskussionsentwurf für die Umsetzung einer dazugehörigen EU-Richtlinie vorgelegt werden, wie ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin sagte.

Rente schon nach kurzer Betriebszugehörigkeit

Bereits im vergangenen Jahr hatte ein Initiativbericht der Europäischen Kommission zum Thema Betriebsrenten im Handwerk jedoch für Bedenken gesorgt. Zwar hatten sich die EU-Politiker einerseits strikt gegen höhere Eigenkapitalregeln für Anbieter von Betriebsrenten ausgesprochen, was der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ausdrücklich begrüßt hatte. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke hatte damals gesagt, dass ansonsten die Befürchtung bestehe, dass entweder weniger Betriebsrenten angeboten oder die Betriebsrenten geringer ausfallen würden.

Kritisch bewertete das Handwerk allerdings die Pläne der EU, die sogenannten Unverfallbarkeitsfristen der Betriebsrenten zu senken. Damit hätten Beschäftigte zukünftig schon nach sehr kurzer Betriebszugehörigkeit Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge und der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber würde steigen.

Obwohl Arbeitnehmer mit kurzer Betriebszugehörigkeit nur eine Betriebsrente in Höhe von wenigen Euro erhalten, müssten die Unternehmen dafür über Jahre umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Der ZDH plädierte dafür, dass die nationalen Regelungen erhalten bleiben sollten.

Verpflichtende Betriebsrente im Gespräch

Anfang kommenden Jahres will sich Nahles nun mit der Umsetzung der EU-Richtlinie befassen. Den besten Weg, um die Betriebsrente zu stärken, führt ihrer Ansicht nach über Gewerkschaften und Arbeitnehmer. Eine höhere steuerliche Förderung könne wegen der begrenzten staatlichen Mittel nicht seriös in Aussicht gestellt werden, sagte ein Ministeriumssprecher. Er ergänzte, ob Opting-Out eine Rolle spielen könne, bleibe abzuwarten. Dabei zahlt jeder Arbeitnehmer automatisch in eine Betriebsrente ein – außer er entscheidet sich bewusst dagegen.

Eine derart verpflichtende betriebliche Altersvorsorge wird auch innerhalb der Union bereits diskutiert. Der Chef der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), hatte sich in der «Bild»-Zeitung dafür ausgesprochen. Der Arbeitgeber sollte demnach verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer ein Angebot zu machen, einen Teil seines Einkommens steuer- und sozialabgabenfrei für das Alter zur Seite zu legen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt den Vorstoß laut «Tagesspiegel»..

Nach den jüngsten Zahlen stieg die Zahl der aktiven Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung binnen zehn Jahren von 14,6 auf 19,6 Millionen Verträge 2011. Der Anteil der Beschäftigten mit einer betrieblichen Altersversorgung wird derzeit auf rund 60 Prozent geschätzt. dpa/dhz