Seit das Zinsniveau auf den Kapitalmärkten so niedrig ist, fürchten Anleger um ihre Ersparnisse. Auch die Rendite für Produkte der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) leidet darunter. Doch Arbeitgeber kleiner und mittlerer Unternehmen müssen jetzt nicht fürchten, für Rentenlücken in der bAV einspringen zu müssen.
Frank Muck

Die derzeit niedrigen Zinsen drücken auch die Rendite bei Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Längst gibt es eine Deckungslücke zwischen dem, was den Mitarbeitern an Garantiezins zugesagt wurde und was jetzt marktabhängig noch an Rendite zu erreichen ist. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat berechnet, dass in den kommenden 15 Jahren bei den Betriebsrenten der Mittelständler 4,1 Milliarden Euro fehlen werden.
Großunternehmen, die direkt Verträge mit ihren Mitarbeitern abschließen, müssen auf diese Entwicklung reagieren und eventuell weitere Rückstellungen bilden. Die Lufthansa etwa garantiert ihren Mitarbeitern im Inland eine Verzinsung von sechs bis sieben Prozent der eingezahlten Beiträge. Das Unternehmen will den Tarifvertrag nun kündigen und eine Vereinbarung ohne Zinsgarantie aushandeln.
Arbeitgeber garantiert nur für bestimmte Beiträge
Was bei Großunternehmen direkt über eine vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erfolgt, läuft bei kleinen und mittleren Unternehmen zumeist über einen Dritten, also einen Anbieter, der Altersvorsorgeprodukte zum Beispiel im Rahmen von Tarifverträgen der Sozialkassen für die Unternehmen bereitstellt. Hier garantiere der Arbeitgeber eben nicht selbst für eine bestimmte Auszahlungssumme oder gar eine bestimmte Rendite, sondern nur dafür, einen bestimmten Betrag für das Produkt zu entrichten.
Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), sieht deshalb auch keinen Grund zur Sorge. Arbeitgeber kleiner und mittlerer Unternehmen müssten jetzt nicht Geld in die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter nachschießen oder Rückstellungen bilden. Auswirkungen hat die Zinsentwicklung nur für die Arbeitnehmer. Sie könnten aus dem eingesetzten Geld nicht so viel Rente erwarten wie erhofft.
Seite 2: Warum eine Kündigung nicht sinnvoll ist.
Letztlich sei das derzeigtige Zinsniveau aber auch nur eine Momentaufnahme, so Stiefermann. Niedrigzinsphasen wechselten sich mit Phasen höhrere Verzinsung ab. Über die gesamte Zeit hinweg komme es zu einer Glättung des Zinsniveaus, wenn sich die Höhen und Tiefen ausgleichen. Worauf Arbeitgeber allerdings achten sollten, sei die Fähigkeit, ihre anteiligen Zahlungen an die bAV noch Jahrzehnte zahlen zu müssen.
Kündigung keine gute Option
Als Reaktion auf die schmelzenden Rentenansprüche bleiben die Optionen Beitragsfreistellung, Beitragskündigung oder gar Kündigung. Letzteres ist nach Ansicht von Klaus Stiefermann keine gute Möglichkeit. Die bAV sei schließlich weiterhin konkurrenzfähig. Eine Beteiligung des Arbeitgebers an der Altersvorsorge könne auch personalpolitisch im Hinblick auf die Fachkräftesuche eine gute Enscheidung sein.
Hinzu kommt, dass die bAV steuer- und abgabenrechlichen Besonderheiten unterliegt. Wer hier investiert, spart zumeist an anderer Stelle, wie etwa bei der Entgeltumwandlung. Das bieten andere Altersvorsorgeprodukte so nicht. Und letztlich bleibe die Frage: "Wenn ich das nicht mache, was mache ich sonst? "