Die Rundfunkfinanzierung soll neu geregelt werden. Das Handwerk fordert, die "mittelstandsfeindlichen Regelungen" zu korrigieren. Von Karin Birk und Daniela Lorenz

Betrieben droht Mehrbelastung
Das Handwerk wehrt sich gegen eine höhere Belastung durch die Rundfunkgebühren. "Entgegen der ursprünglichen Ziele der Bundesländer droht eine massive Mehrbelastung gerade kleiner und mittlerer Unternehmen", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Die Landesregierungen müssten die vorgeschlagenen Regelungen deutlich überarbeiten. Nur so könnten Kleinstbetriebe sowie Betriebe mit zahlreichen Filialen und Fahrzeugen vor einer massiven Schlechterstellung geschützt werden. Die Bundesländer planen eine Gebühr, die nicht mehr von den Geräten abhängt, sondern je Haushalt und Betriebsstätte erhoben werden soll. Damit soll die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfacher werden. Die Wirtschaftsverbände sehen allerdings die Gefahr, dass die Unternehmen stärker zur Finanzierung herangezogen werden. Bisher steuern sie mit rund 430 Millionen Euro sechs Prozent zur Finanzierung bei. Im Herbst dieses Jahres soll die Reform politisch festgezurrt werden. Anfang 2013 soll sie in Kraft treten.
Nach den Eckpunkten, auf die sich die Länder verständigt haben, soll sich die bisherige Belastung von 17,98 Euro im Monat für den typischen privaten Nutzer nicht erhöhen. Im nichtprivaten Bereich soll der Beitrag von der Zahl der Mitarbeiter in einer Betriebsstätte abhängig gemacht werden: Für bis zu vier Beschäftigte wäre dann ein Drittel des Beitrags von 17,98 Euro fällig. Für Betriebsstätten mit bis zu 14 Beschäftigten soll ein ganzer Beitrag, für größere mit bis zu 49 Beschäftigten sollen zwei Rundfunkbeiträge und für noch größere mit bis zu 249 Beschäftigten vier Beiträge erhoben werden. Bis unter 500 Beschäftigte müssen dann acht Beiträge bezahlt werden usw. Darüber hinaus soll für jeden Geschäftswagen ein Drittel des Beitrags anfallen. In allen Fällen ist unerheblich, ob die Betriebsstätten oder Fahrzeuge tatsächlich über ein Radio oder einen Fernseher verfügen.
"Nicht für eine Leistung zahlen, die ich nicht in Anspruch nehme"
Was das konkret bedeutet, zeigt das Beispiel der Bäckerei Balletshofer in Augsburg. Das Unternehmen verzichtet bewusst auf rundfunkempfangsbereite Geräte. "Wir haben kein Radio in unseren Filialen, weil wir das gar nicht wollen. Da kommen dann auch Nachrichten und Werbung und das ist bei uns nicht gewünscht", sagt Geschäftsführer Michael Balletshofer. Für seinen Betrieb würde sich einiges ändern, wenn die Reform beschlossen werden würde: Für die Backstube und 18 Verkaufsstellen mit mehr als fünf Beschäftigten müsste die Bäckerei dann 19 Beiträge zur Rundfunkgebühr zahlen. Hinzu kämen für weitere neun Verkaufsstellen mit weniger als fünf Mitarbeitern sowie für die acht Firmenfahrzeuge jeweils ein Drittelbeitrag. Im Ergebnis etwa 443,45 Euro im Monat. "Das trifft uns voll. Ich kann doch nicht für eine Leistung zahlen, die ich gar nicht in Anspruch nehme."
Die Handwerksorganisation spricht von einer "mittelstandsfeindlichen Regelung", da die Staffelung kleine Betriebe benachteilige. So betrage die durchschnittliche Belastung je Mitarbeiter in einem Betrieb mit einem Beschäftigten 72 Euro im Jahr, mit vier Beschäftigten jeweils 43 Euro, mit 15 Mitarbeitern 28 Euro und mit 50 Mitarbeitern 17 Euro. Bei 500 Beschäftigten sinke die Pro-Kopf-Belastung auf rund 5 Euro und bei 10.000 Mitarbeitern auf 2,20 Euro im Jahr.
Schwannecke fordert, die Abgabe anders zu staffeln, um kleinere Betriebe besserzustellen: Betriebe mit bis zu sechs Beschäftigen sollten von der Rundfunkgebühr ganz freigestellt werden, solche mit bis zu 20 Beschäftigten nur ein Drittel zahlen. Außerdem sollten Filialen nicht als Betriebsstätten gewertet werden, da dann der Beitragsschlüssel zu höheren Gesamtkosten führt. Darüber hinaus sollten Geschäftsfahrzeuge ganz von der Rundfunkgebühr befreit werden. Außerdem mahnte er, Bildungseinrichtungen der Wirtschaft Schulen und Universitäten gleichzustellen. Sie würden dann nur mit einem Beitrag belegt.