Neben der Umstellung auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Sepa könnte auf Betriebe, die ihren Kunden eine EC-Kartenzahlung anbieten, eine weitere Änderung zukommen. Das Bundeskartellamt fordert, dass die Banken die Gebühren im elektronischen Zahlungsverkehr nicht länger einheitlich vorschreiben dürfen. Unternehmen sollten individuell verhandeln.

Electronic Cash (EC) ist das führende Kartenzahlsystem auf dem deutschen Markt. Zahlungen von 128 Milliarden Euro werden damit jährlich getätigt. Und gehört es im Handel zum Standard, den Kunden damit das bargeldlose Bezahlen zu ermöglichen. Auch Handwerksbetriebe, die Waren verkaufen oder deren Kunden direkt in der Filiale bezahlen nutzen es.
Gegen den Wettbewerb
Nach dem Willen des Bundeskartellamts könnten sich die Gebühren der Bezahlvorgänge mit EC-Karten jedoch bald ändern. Bislang müssen Unternehmen für jeden Zahlungsvorgang ein einheitliches von den Bankenverbänden gemeinsam festgesetztes Entgelt entrichten. Doch dieses widerspreche wettbewerblichen Marktverhältnissen.
"Unser Ziel ist es, differenzierte Entgelte zwischen einzelnen Händlern und Banken zu ermöglichen, die das Ergebnis individueller Verhandlungen sind", teilte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes nun mit. Die Behörde hat sich mit diesen Bedenken nun an die Spitzenverbände der Banken gewendet, die Entgeltverhandlungen nun flächendeckend und auf Dauer angelegt führen sollen.
Lastschriftverfahren könnte verschwinden
Gleichzeitig fordert Mundt, dass Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) beibehalten werden müsste. Aufgrund technischer Änderungen wäre dieses Verfahren, das ähnlich dem Bezahlen per EC-Karte statt einer PIN-Eingabe die Unterschrift der Kunden auf dem Kassenbon erfordert, bald nicht mehr möglich.
"Wir wollen das Lastschriftverfahren als Konkurrenzprodukt erhalten, um einen Wettbewerb der Systeme zu ermöglichen", so der Präsident des Bundeskartellamtes. Neben der gemeinsamen Festlegung des Entgelts, das Handelsunternehmen für die Nutzung des Abrechnungssystems zahlen müssen, kritisiert die Behörde auch, dass Unternehmen bislang keine Möglichkeit haben, Geschäftsbeziehungen mit einzelnen Banken abzulehnen.
Kommen die Banken mit ihren geplanten Änderungen durch, so müssten sich auch die Betriebe darauf einstellen, ihre Bezahloptionen für die Kunden zu überarbeiten. dhz