Neue EU-Pläne: Kontrollen in Lebensmittelbetrieben sollen zukünftig über Gebühren finanziert werden. Auch Bäckereien und Fleischereien sollen zahlen – selbst dann, wenn kein Anlass zur Kontrolle besteht.
Burkhard Riering

Brüssel will die Kosten für Kontrollen im Lebensmittelbereich auf die Wirtschaft abwälzen. Alle Kontrollen sollen künftig über Gebühren finanziert werden, die von den Betrieben zu bezahlen sind. Das sieht ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission vor, der in der vergangenen Woche im zuständigen Ausschuss vorgestellt wurde.
Demnach sollen etwa Bäckereibetriebe und Fleischereien für die Kontrollen selbst dann zahlen müssen, wenn sie gar keinen Anlass geboten haben. "Das ist weder sinnvoll noch angemessen", heißt es im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Brüssel. Der Bayerische Handwerkstag (BHT) spricht in einem Schreiben an den EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz und an EU-Kommissar Günther Oettinger von "mittelstandsfeindlichen Vorschriften".
Weitere unvorhersehbare Kosten möglich
Nun liegt der Kommissionsvorschlag im Ausschuss für Umweltfragen, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Bis zum 12. Dezember können hier noch Änderungen eingereicht werden, im Januar 2014 wird dann im Ausschuss abgestimmt. Die Kommission hatte den Vorschlag dieses Jahr eingereicht, weil in kleinen, verschuldeten Mitgliedsstaaten die Kontrolle wegen leerer Kassen schlecht funktioniert.
Kommt die Verordnung wie von der Kommission geplant, würde das eine weitere Kostenbelastung für die Unternehmen bedeuten. Doch die Kosten lassen sich noch nicht genau berechnen. Denn den Behörden soll obendrein ein umfassendes Ermessen hinsichtlich ihrer personellen und organisatorischen Aufstellung zugesprochen werden. Dies kann weitere unvorhersehbare Kosten bedeuten.
Anlassbezogene Kontrollen nach dem Verursacherprinzip sind bereits jetzt kostenpflichtig. Auch sind Dienstleistungen wie Betriebszulassungen oder amtliche Bescheinigungen schon heute gebührenpflichtig. Dies ist im Handwerk auch unbestritten. "Der Verordnungsvorschlag möchte dieses funktionierende und bewährte flexible System durch starre Vorgaben abändern", schreibt der BHT.
Ausnahmen für Kleinstunternehmen im Gespräch
Auch nach Ansicht des ZDH handelt es sich bei Kontrollen ohne Anlass um eine originäre Aufgabe des Staates im Rahmen der Daseinsvorsorge – und nicht etwa um eine Dienstleistung der Lebensmittelbetriebe. "Die obligatorische Finanzierung der amtlichen Kontrollen über Gebühren ist grundsätzlich abzulehnen", heißt es in einer Stellungnahme des ZDH, die der Deutschen Handwerks Zeitung vorliegt.
Der italienische Berichterstatter im Ausschuss, Mario Pirillo, hat zumindest deutlich gemacht, dass es Ausnahmen für Kleinstunternehmen geben solle. Aber, so schreibt der BHT, etliche Unternehmen des Lebensmittelhandwerks würden diesen Tatbestand des Kleinstunternehmens gar nicht erfüllen, wie Lebensmittelhandwerker mit mehreren Filialen.