Betreuungsangebote der Agentur für Arbeit
In die Vermittlung von Auszubildenden sind in der Agentur für Arbeit immer folgende Fachbereiche eingebunden: der Arbeitgeberservice (AGS), die Vermittler der unter 25-Jährigen und die Berufsberatung (BB). Ablauf:
- Meldung des Ausbildungsplatzes an die Agentur.
- Bei schriftlich eingegangenem Vermittlungsauftrag erfolgt eine Rückmeldung des AGS innerhalb von 48 Stunden, um die entsprechenden Anforderungen an die Bewerber (Schulabschluss, eventueller Notendurchschnitt oder zum Beispiel Höhentauglichkeit z.B. bei Dachdecker etc.) und die Art des Bewerbungseingangs (schriftlich oder per E-Mail) zu besprechen.
- Vermittler klärt mit Arbeitgeber die gewünschte Veröffentlichungsart des Ausbildungsplatzes.
- Regelmäßige Suche eines passenden Bewerbers durch den Vermittler in einem 4-wöchigen oder mit Arbeitgeber vereinbarten Turnus.
- Regelmäßiger Kontakt zum Arbeitgeber an vereinbarten Terminen, um sich über den Stand, die Aktualität, eventuelle Änderungen im Stellenprofil zu unterhalten bis zur endgültigen Besetzung des Ausbildungsplatzes.
- Kontakt zum Arbeitgeber bleibt darüber hinaus weiter bestehen, um in größeren Abständen die Entwicklung des Auszubildenden zu erfragen. Gegebenenfalls Unterstützung durch die Agentur mit entsprechenden Maßnahmen.
Maßnahmen vor Ausbildungsbeginn
1. EQ (Einstiegsqualifizierung, Praktikum vor Ausbildungsbeginn).
2. ABO (Ausbildungsbonus, eine Leistung für den Arbeitgeber, wenn dieser zu seiner üblichen Anzahl an Ausbildungsplätzen einen weiteren zusätzlichen Auszubildenden übernimmt. Zielgruppe: Bewerber ohne Schulabschluss, mit Hauptschulabschluss oder Altbewerber).