Fachkräftemangel Berufsvalidierung kommt mit Altersgrenze

Praktiker ohne Abschluss können ab dem Alter von 25 Jahren ihre beruflichen Erfahrungen anerkennen lassen. Damit wurde eine zentrale Forderung des Handwerksverbands bei der Berufsvalidierung bedacht. Was das neue Gesetz sonst noch vorsieht.

Bauarbeiter legt weiße Bausteine aufeinander.
Die neuen Regelungen zur Berufsvalidierung treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. - © Viacheslav Yakobchuk - stock.adobe.com

Wer keinen Berufsabschluss gemacht hat und seit Jahren in einem Handwerksberuf arbeitet, soll seine beruflichen Fertigkeiten von den Kammern zertifizieren lassen können. "Mit seinem Beschluss stellt der Bundestag die Weichen, um die Fachkräftesicherung im Handwerk mithilfe der Berufsvalidierung zu stärken", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Gleichzeitig stelle der Bundestag mit der verankerten Altersgrenze von 25 Jahren für die Validierung sicher, dass das Verfahren nicht zulasten der beruflichen Bildung gehe. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt, es wurde am 23. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum überwiegenden Teil seit dem 1. August 2024 in Kraft.

Zentrale Forderung des Handwerks umgesetzt

Das Handwerk hatte im parlamentarischen Verfahren gefordert, die Altersgrenze von 25 Jahren in das Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) mit aufzunehmen. Zuvor waren Befürchtungen laut geworden, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen veranlassen, sich statt einer dualen Ausbildung für den Weg einer Berufsvalidierung zu entscheiden und damit die duale Ausbildung insgesamt zu schwächen.

Schwannecke: Verfahrensordnung schnell vorlegen

Nicht geändert wurde der Zeitpunkt des Inkraftretens der Regelungen zur Validierung zum 1. Januar 2025. Damit die Umsetzung der Berufsvalidierung durch die Handwerkskammern mit den ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern ab dem kommenden Jahr gelingt, müsse die Bundesregierung allerdings schnell aktiv werden und dringend die Verfahrensordnung für die Berufsvalidierung vorlegen, forderte Schwannecke. "Vorbild sollten die Standards aus dem erfolgreich erprobten Validierungsverahren im Projekt 'Valikom' sein", fügte er hinzu.

Erfahrungen mit Valikom können helfen

In diesem Projekt haben verschiedene Kammern einschlägige Erfahrung mit Validierungsverfahren sammeln können. Menschen mit langjähriger Berufserfahrung und ohne formalen Abschluss konnten hier in verschiedenen Berufsfeldern ihr Können unter Beweis stellen und bestätigen lassen. Dabei wurde mit Kammer-Experten festgelegt, in welchen Bereichen des entsprechenden Ausbildungsberufes sich die Interessenten in Probearbeiten und im Gespräch prüfen lassen wollen.

Im Ergebnis wurde dann eine teilweise oder vollständige Vergleichbarkeit mit dem Referenzberuf festgestellt.

Darüber hinaus soll die duale Ausbildung digitaler werden

Um die duale Ausbildung attraktiver und zeitgemäßer zu gestalten, sieht das Gesetz außerdem vor, dass künftig Ausbildungsinhalte verstärkt auch digital vermittelt werden. Möglich sein sollen auch digitale Berichtshefte und digitale Ausbildungsverträge. "Wir vereinfachen damit den Abschluss und die Durchführung von dualen Ausbildungsgängen", sagte Manfred Todtenhausen, handwerkspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.