Vier berufsübergreifende Lernziele sind Bestandteil aller Ausbildungsordnungen und müssen allen Auszubildenden vermittelt werden. Welche das sind und wie Ausbilder das Wissen am besten weitergeben können, erklärt Ausbildungsberater Peter Braune.

Alle Ausbildungsrahmenpläne, die als Anlagen den Verordnungen anerkannter Ausbildungsberufe beigefügt sind, enthalten verschiedene berufsübergreifende Lernziele. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- Gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- Verhaltensweise bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- Arbeitsaufgaben mithilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
Diese berufsübergreifenden Lernziele wurden zu vier zusammengefasst. Sie sind Bestandteil aller Ausbildungsordnungen, die seit dem 1. August 2021 in Kraft treten. Es sind verbindliche Mindestanforderungen für die Bereiche:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
Aufgabe des Betriebs
Viele Ausbilder sind der Meinung, dass diese Themen in der Berufsschule behandelt werden. Kein Wunder, wenn in der Ausbildungsberatung der Kammer, beim Abgleich, von Ausbildungsnachweisen und betrieblichen Ausbildungsplänen festgestellt wird, dass die berufsübergreifenden Lernziele nicht vermittelt wurden.
Das ist natürlich eine falsche Umsetzung. Alle Lernziele, die in den Rahmenlehrplänen der Ausbildungsordnungen enthalten sind, müssen in den jeweiligen betrieblichen Ausbildungsplänen erschien. Diese wiederum sind verbindlicher Bestandteil der Lehrverträge. Bei der Organisation der Berufsausbildung, wie sie in den Ausbildungsrahmenplänen vorgegeben ist, darf abgewichen werden. Es ist erlaubt, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Persönlichkeit der Lehrlinge liegen, eine Abweichung erfordern. Das bedeutet jedoch nicht, Lernziele wegfallen zu lassen.
Die Meisterinnen und Meister müssen dafür sorgen, dass alle Lernziele vollständig und rechtzeitig vermittelt werden. Andernfalls kann es zu erheblichen Problemen kommen. Ein typisches Beispiel taucht in diesem Zusammenhang immer wieder auf. Es handelt sich um das Fachgebiet Organisation des Ausbildungsbetriebes. Hier sollten die Ausbilder mehrere Themenkreise berücksichtigen. Als Methoden zur Vermittlung berufsübergreifender Lernziele sind besonders geeignet: Lehrgespräche, Kurzreferate oder Lernaufträge zum selbstgesteuerten Lernen. Wichtige Themen sind zum Beispiel:
- Soziale Marktwirtschaft über den Ausgleich von Angebot und Nachfrage
- Unternehmensziele als Orientierung für unternehmerische Entscheidungen
- Das ökonomische Prinzip
- Unternehmensformen
- Gewinnerzielung, Umsatzwachstum und Qualitätsverbesserung
- Produkte und Dienstleistungen
- Betriebliche Grundfunktionen, Beschaffung, Lagerhaltung, Produktion und Dienstleistungen
- Absatzmethode, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltungsarbeit
- Gesetzliche Vorschriften
- Betriebsorganisation
- Aufbauorganisation
- Ablauforganisation
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.