Berufsorientierungspraktikum (BOP) Berufsorientierungspraktikum ab April 2024 gefördert

Jugendliche, die noch unentschlossen sind bei der Berufswahl und deshalb Praktikum machen möchten, können dafür ab April eine Förderung bekommen. Der Staat übernimmt Fahrt- und Unterkunftskosten. Das sind die Förderbedingungen für das Berufsorientierungspraktikum (BOP).

Berufsorientierungspraktikum (BOP)
Ab April 2024 gibt es das geförderte Berufsorientierungspraktikum (BOP). - © Seventyfour - stock.adobe.com

Das Berufsorientierungspraktikum (BOP) gehört zur staatlichen Ausbildungsgarantie. Sie umfasst nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) auch verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote, die bereits bei der beruflichen Orientierung und Beratung ansetzen. Dazu gehört unter anderem auch das Berufsorientierungspraktikum (BOP), mit dem diejenigen unterstützt werden sollen, die nach dem Schulabschluss noch unentschieden sind bei der Berufswahl. Sie können ab April 2024 für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum beantragen. In dessen Rahmen kann man die Fahrt- und Unterkunftskosten erstattet bekommen, die entstehen, wenn man ein Praktikum absolviert – regional oder überregional.

Berufsorientierungspraktikum: Das sind die Förderbedingungen

Zuständig für die Förderung ist die Bundesagentur für Arbeit. So können sich Interessierte auch an die Arbeitsagentur oder das Jobcenter vor Ort wenden, wenn sie eine Kostenerstattung im Zusammenhang mit einem Berufsorientierungspraktikum beantragen wollen. Das muss allerdings schon vor Beginn des Praktikums erfolgen und eine Genehmigung muss vorliegen.

Weitere Fördervoraussetzungen sind, …

  • dass die sogenannte Vollzeitschulpflicht erfüllt ist,
  • dass der- oder diejenige, der bzw. die das Praktikum absolvieren möchte, keine Schule mehr besucht und
  • dass er bzw. sie bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist.

Das geförderte Berufsorientierungspraktikum kann ein bis sechs Wochen bei einem Betrieb andauern und bezieht sich gezielt auch auf Praktika in Berufen bzw. bei Betrieben, die nicht in der Heimatregion zu finden sind. Interessierte Jugendliche können die Zeiten aber auch so einteilen, dass sie in den maximal sechs Wochen mehrere Berufsorientierungspraktika bei verschiedenen Betrieben absolvieren.

Berufsorientierungspraktikum: Diese Kosten bekommt man erstattet

Die Kosten, die dafür übernommen werden, liegen deshalb auch bei den Fahrtkosten oder dann, wenn sich der Betrieb außerhalb des Tagespendelbereichs befindet, bei Unterbringungskosten.

Inhaltlich gestalten die Betriebe, bei denen das Praktikum stattfindet, selbst. So liegt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit die zeitliche und inhaltliche Ausrichtung des Praktikums in der Verantwortung des Betriebes – in Absprache mit den Praktikanten. Für das Berufsorientierungspraktikum besteht kein Anspruch auf eine Praktikumsvergütung. Denn ist "ein Praktikumsentgelt des Unternehmens ohne Bindung an gesetzliche Mindestlohnbedingungen möglich", teilt die Behörde mit. Die Praktika seien durch den Unfallversicherungsträger des Betriebes abgesichert.

>>> Ein Merkblatt zum geförderten Berufsorientierungspraktikum (BOP) bietet die Handwerkskammer Dresden an.

jtw