Single Market-Forum Berufsordungen: EU-Kommission fordert mutigere Debatte

Die EU-Kommission erhöht erneut den Rechtfertigungsdruck für Marktzugangsregeln für Handwerker. Auch das Herkunftslandprinzip bei Dienstleistungen scheint wieder im Gespräch zu sein. Aus dem Handwerk kommt Gegenwehr - der ZDH sieht einen Widerspruch im Verhalten der Kommission.

Hajo Friedrich

Erneut stellt die EU-Kommission die Berufsordnungen in Europa in Frage. - © Foto: jorisvo/Fotolia

Die Europäische Kommission will zur Schaffung eines gemeinsamen "Marktplatzes" den Reformdruck auf die EU-Mitgliedstaaten erhöhen. Mehr als 20 Jahre nach der Verkündigung des gemeinsamen Marktes sei es Zeit für einen Neustart. Denn noch immer würden sich vor allem Unternehmensgründer und Klein- und Mittelbetriebe in ihren Heimatländern und im EU-Ausland über hohe Marktzugangshürden beschweren. Dies sagte die für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und Klein- und Mittelbetriebe zuständige EU-Kommissarin  Bienkowska ,auf der Abschlussveranstaltung des "Binnenmarkforums", die Ende März in Riga stattfand.

Auf 20 Konferenzen hat die EU-Kommission in den vergangenen Monaten Experten eingeladen, um nach Wegen zu suchen, das Potential des Binnenmarkts für Unternehmen und Verbraucher wirkungsvoller auszuschöpfen. So hat Brüssel alle EU-Länder aufgefordert, zum Beispiel die jeweiligen Berufszugangsvorschriften auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu reformieren. In EU-Ländern, die zum Beispiel den Zugang zu Berufen erleichtert hätten, sei die Zahl der Beschäftigten gestiegen, sagte Bienkowska. Kleine und große Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssten in allen 28 EU-Ländern mit ihren Kunden und den Verbrauchern möglichst frei von bürokratischen Auflagen in Verbindung kommen können, sagte die Polin.

Schwannecke: EU widerspricht sich selbst

In der deutschen und österreichischen Handwerksorganisation stößt das von Brüssel geforderte Tranzparenzverfahren nur auf geteilte Zustimmung. Befürchtet werden die Aufweichung von zentralen Elementen der deutschen Handwerksordnung oder gar ein verkappter Einstieg in die Debatte zur Abschaffung des Meistervorbehalts in einigen Berufen.

Die EU widerspreche sich hier selbst, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke jüngst in einem Interview mit der österreichischen "Kleinen Zeitung". "Auf der einen Seite lobe sie die duale Ausbildung im Handwerk als 'best practice' in Europa, auf der anderen Seite nennt sie den Meisterbrief eine Zugangshürde für den Markt", sagte Schwannecke.

Der ZDH setze darauf, dass die EU den fairen Wettbewerb unter qualifizierten Unternehmen in Europa wolle - zumal Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten eine eher geringe Zahl regulierter Berufe hätte. Dies sagte der ZDH-Generalsekretär auch im Blick auf die deutsche Reform der Handwerksordnung im Jahr 2004, bei der für viele Gewerke die Meisterpflicht abgeschafft wurde. "Seinerzeit wollte die Bundesregierung mehr Selbständigkeit anregen, mehr Wettbewerb und günstigere Verbraucherpreise. Die Dynamik bei den Gründungen wurde jedoch teuer erkauft – die Zahl der Betriebsschließungen steigt stark an und unqualifizierte Billig-Betriebe unterminieren den Ruf des Handwerks", sagte Schwannecke der "Kleinen Zeitung".

EU-Staaten sollen voneinander lernen

Der für Berufszugangsregeln im Binnenmarkt zuständige Abteilungsleiter in der EU-Kommission, Martin Frohn, bedauerte in Riga: das von allen Regierungen der EU-Ländern geforderte und der von der Kommission organisierte Verfahren, die einzelstaatlichen Regelwerke auf den Prüfstand zu stellen, hätte in einigen Ländern zu einer "ideologischen Debatte" geführt. Dabei sollte mit dem Verfahren gegenseitiges Lernen beflügelt werden. Wünschenswert sei, wenn alle EU-Länder ohne Scheuklappen und mit intellektueller Redlichkeit prüft würden, wo Regelwerke notwendig oder wo sie überflüssig seien, sagte Frohn.

In den Niederlanden stößt das von Brüssel angeregte Verfahren zur Durchforstung der Berufszugangsregeln offenbar auf Zustimmung, Der nationale Aktionsplan stehe und werde in Kürze dem Parlament in Den Haag und danach der EU-Kommission zugeleitet, sagte in Riga die Abteilungsleiterin für den Binnenmarktim niederländischen Wirtschaftsministerium, Jennefer Baarn. Die anderen EU-Länder sollen ihre einzelstaatlichen Aktionspläne, nach dem Zeitplan der Brüsseler Binnenmarkthüter, bis spätestens Anfang 2016 in Brüssel einreichen. Noch für diesen Herbst kündigte EU-Kommissarin Bienkowska in Riga eine weitangelegte Binnenmarkstrategie für den Waren- und Dienstleistungsverkehr an.

Digitalisierung birgt Wachstumspotenzial

Einen Hebel zur verstärkten Marktöffnung für Waren und Dienstleistungen sieht die EU-Kommission offensichtlich auch in der so genannten digitalen Wirtschaft: Deren Ausbau will die neue EU-Kommission unter ihrem Präsidenten Jean-Claude Juncker jetzt verstärkt vorantreiben. Insbesondere im Handwerk, aber auch bei anderen Klein- und Mittelbetrieben sei das mit dem Einsatz des Internets verbundene Potenzial für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen noch längst nicht ausgeschöpft.

So nannte EU-Unternehmenskommissarin Bienkowska den Paketversand und das alternative Wirtschafts- und Eigentumsmodell der so genannten "geteilten Wirtschaft" (car-sharing etc.) als zwei Felder, denen sich die Kommission in den kommenden Monaten verstärkt widmen wolle. Sowohl der Handel wie auch die Verbraucher wünschten zum Beispiel einen problemlosen und bezahlbaren grenzüberschreitenden Paketversand, sagte die EU-Kommissarin.

Herkunftslandprinzip wieder in der Diskussion

Erheblichen Verbesserungsbedarf gibt es im Binnenmarkt in manchen EU-Ländern offenbar auch bei den mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie geschaffenen, so gennannten einheitlichen Anlaufstellen ("Single Points of contact"), die Unternehmen den grenzüberschreitenden Marktauftritt erleichtern sollen. Dies hoben in Riga die EU-Abgeordnete Vicky Ford und leitende Beamte der Generaldirektion für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und Klein- und Mittelbetriebe in der EU-Kommission hervor.

Nach Einschätzung von EU-Experten ist es nicht ausgeschlossen, dass das im Rahmen der bestehenden EU-Richtline für die grenzüberschreitende Erbringung von handwerklichen und anderen Dienstleistungen anfangs verfolgte Herkunftslandprinzip auch im Zusammenhang mit der Schaffung eines digitalen Binnenmarkts wieder auf die Tagesordnung kommen könnte, hieß es in Riga. Herkunftslandprinzip bedeutet zum Beispiel für in einem EU-Land zugelassene Handwerker, dass sie ihre Dienste in allen anderen EU-Ländern ohne große Hindernisse anbieten können.