Handwerker gelten als fit und belastbar, doch viele zahlen im Alter den Preis ihrer harten Arbeit. Wie Betriebe bei den wichtigsten Berufskrankheiten vorbeugen können – und warum der Nachweis der Ursache oft schwierig ist.

Handwerker fühlen sich laut Umfragen fitter als andere Berufsgruppen. Trotzdem ist nicht alles eitel Sonnenschein in der Branche. Die Zahl der Berufskrankheiten ist im vergangenen Jahr in einigen Handwerkszweigen gestiegen, allen voran im Baubereich. Die Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit wuchsen hier um 7,1 Prozent.
Am häufigsten gemeldet wurde Lärmschwerhörigkeit, gefolgt von Hauterkrankungen, Erkrankungen der Bandscheiben und des Knies sowie schwere Krankheiten infolge von Asbest. "Mit den richtigen Maßnahmen und der richtigen Einstellung können wir die Zahl der beruflich bedingten Erkrankungen am Bau nach unten bringen", will sich Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), nicht mit diesem Trend abfinden.
Eile siegt zu oft über Sicherheit
In der Hektik des Alltags siegt immer wieder das schnelle Erledigen über zeitaufwendigere, aber sichere Arbeitsweisen. Wie wichtig Prävention gewesen wäre, spüren die Betroffenen erst, wenn sich die Folgen dieses Handelns Jahre und Jahrzehnte später in Form von Berufskrankheiten zeigen.
Der Zeitverzug zwischen schädigender Einwirkung und Ausbruch einer Krankheit macht den Nachweis schwierig, ob die Krankheit tatsächlich durch die Arbeit ausgelöst wurde. 2024 zählte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 90.750 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Im selben Zeitraum wurden aber nur 26.800 Fälle anerkannt. 54.4000 Fälle wurden abgelehnt, weil entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen werden konnte oder weil der Zusammenhang zwischen Schädigung und Erkrankung fehlte.
Krank erst nach Jahrzehnten
Damit eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Person muss für ihre Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein und ihre Krankheit muss durch eine schädigende Einwirkung bei dieser versicherten Tätigkeit verursacht sein. Diese Schädigung kann durch natürliche Einwirkungen wie Sonne und Wasser ebenso ausgelöst werden wie durch chemische Stoffe, durch physikalische Einwirkungen wie Lärm, mechanische Belastungen oder durch Stäube.
Anerkennung von Berufskrankheiten
Um als Berufskrankheit anerkannt zu werden, genügt der bloße Zusammenhang zwischen Arbeit und beruflicher Tätigkeit nicht. Das Gesetz verlangt, dass die Person der schädigenden Einwirkung in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt ist.
In Einzelfällen gilt dieses Prinzip auch für Krankheiten, die (noch) nicht in der Liste der Berufskrankheiten stehen. Wenn medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass für bestimmte Personen arbeitsbedingt ein deutlich erhöhtes Risiko für eine bestimmte Gesundheitsstörung besteht, können diese wie eine Berufskrankheit behandelt werden. So überbrücken die Berufsgenossenschaften die mitunter monate- bis jahrelangen Verfahren, die von der Empfehlung bis zur Aufnahme einer Krankheit in die Berufskrankheiten-Liste vergehen.
Zuletzt ist dies bei der Schultererkrankung "Läsionen an der Rotatorenmanschette" geschehen, die über Jahre nach § 9 Abs. 2 SGB VII als "Wie-Berufskrankheit" behandelt wurde und seit Anfang des Jahres als reguläre Berufskrankheit in die Berufskrankheitenverordnung aufgenommen wurde.
Die 4 wichtigsten Berufskrankheiten
- Lärmschwerhörigkeit
Lärm schadet den Ohren. Kontinuierlich hohe Lautstärken zerstören die feinen Haarzellen des Innenohrs, vor allem, wenn das Ohr nicht ausreichend Lärmpausen bekommt. Aber auch einmalige, sehr laute Lärmeinwirkungen (Knalltrauma) schädigen das Gehör dauerhaft. Lärmschwerhörigkeit ist die mit Abstand häufigste Berufskrankheit in Deutschland. Im Handwerk kommen laut DGUV-Statistik jedes Jahr rund 5.000 Fälle neu hinzu. Dabei reagiert nicht jeder gleich auf Lärm. Fünf von 100 Personen entwickeln laut BG ETEM eine Schwerhörigkeit, wenn sie zehn Jahre lang täglich acht Stunden einem Lärmpegel von 90 dB(A) ausgesetzt waren. Zur Einordnung: Schon ein normal leises Gespräch hat 50 dB, ein Benzinrasenmäher hat 70 dB, starker Straßenverkehr 80 dB und ein Presslufthammer 100 bis 120 dB.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verlangt, dass Arbeitgeber ab einem Messwert von 80 dB (A) reagieren. Wo sie den Lärm nicht verringern können, müssen sie einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bei mehr als 85 dB (A) müssen sie darüber hinaus sicherstellen, dass die Beschäftigten diesen Schutz tragen, für arbeitsmedizinische Untersuchungen sorgen und Lärmschutzmaßnahmen planen und umsetzen. - Hauterkrankungen
1.800 neue anerkannte Hautkrebsfälle, knapp 500 weitere Hautkrankheiten alleine im Handwerk: Die Haut als größtes Organ des Menschen ist bei der Arbeit im Handwerk vielen Reizen ausgesetzt. Berufskrankheiten der Haut liegen an zweiter Stelle aller Berufskrankheiten nach der Lärmschwerhörigkeit. Hauptauslöser ist die UV-Strahlung der Sonne. Das Plattenepithelkarzinom (weißer Hautkrebs) und seine Vorstufe, die aktinische Keratose, entstehen, wenn die Haut über lange Zeit und immer wieder der UV-Strahlung ausgesetzt ist. Deswegen ist Sonnenschutz für Freiluftarbeiter überlebenswichtig. Wer Veränderungen an seiner Haut feststellt, sollte sofort zum Arzt gehen. Im Frühstadium sind diese Krebsarten noch vergleichsweise gut behandelbar.
Andere Hauterkrankungen wie Allergien und Ekzeme sind meist eine Reaktion auf den Kontakt mit Kosmetika, Reinigungsmitteln, Schmier- und Kühlstoffen oder auch Baumaterialien wie Zement. Feuchtarbeit belastet die Haut besonders, egal ob am Bau oder im Friseur- oder Reinigungsgewerbe. Bei Hautkrankheiten zeigt sich aber auch besonders deutlich, wie gut Prävention wirkt. Im Friseurgewerbe beispielsweise sinkt die Zahl der meldepflichtigen Anzeigen seit Jahren, dank besserer Hautschutzpläne und des Verbots schädigender Substanzen. - Erkrankungen des Bewegungsapparats
Verschlissene Bandscheiben, kaputte Knie: Viele Handwerker spüren im Lauf der Jahre die Folgen der schweren Lasten, die sie täglich bewegt haben. Muskel-Skeletterkrankungen machen laut IKK classic mit 30,9 Prozent nicht nur den Löwenanteil der kurzfristigen krankheitsbedingten Fehlzeiten im Handwerk 2024 aus. Bei der BG Bau stehen sie auch an dritter Stelle der häufigsten Berufskrankheiten. Dabei braucht es Einiges, bis der körperliche Verschleiß als Berufskrankheit anerkannt wird. Eine Koxarthrose beispielsweise, also verschlissene Hüftgelenke, wird nur dann anerkannt, wenn eine Person während ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal am Tag Lasten von 20 Kilogramm und mehr getragen hat – in Summe 9.500 Tonnen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, gibt es für viele Tätigkeiten im Handwerk Hebehilfen oder auch einen netten Kollegen, der mit anpackt. Maßnahmen zur Individualprävention (§3-Maßnahmen) greifen, wenn sich bei einer Person bereits eine Erkrankung abzeichnet. Bis 2021 hatte in solchen Situationen ein Unterlassungszwang gegolten. Faktisch mussten Personen ihren Beruf aufgeben, wenn sie Bandscheibenerkrankungen, aber auch Haut- oder Atemwegsprobleme wegen ihrer Arbeit entwickelten. Nur dann konnte ihre Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden. Heute unterstützen die Berufsgenossenschaften stattdessen Betroffene mit gezielten, berufsspezifischen Seminaren und Trainings, um ein Voranschreiten der Krankheit zu verhindern. - Atemwege und Krebserkrankungen
Abschleifen, Schlitze klopfen, Stein schneiden, abreißen: Im Handwerk gibt es viele Arbeiten, bei denen reichlich Staub aufgewirbelt wird. Für die Atemwege, die Lunge und die inneren Organe ist das Gift. Neben den jährlich weit über 1.000 anerkannten Krankheitsfällen infolge von Asbest registrieren die Berufsgenossenschaften auch Quarzstaublungenerkrankungen wie die Silikose bei Steinmetzen oder Krebsarten der Nase und Nasennebenhöhlen bei Schreinern und Holzarbeitern. Letztere Erkrankungen sind selten, aber gravierend.
Zwischen dem Einatmen der Stäube und dem Ausbruch einer Krankheit können mehrere Jahrzehnte vergehen. Wer aber seinen Ruhestand genießen will, sollte durch Schutzmaßnahmen seine Gesundheit schützen:- staubarme Materialien und Arbeitsverfahren einsetzen
- Staub am Entstehungsort unmittelbar absaugen
- ausreichend lüften
- entstandenen Staub mit Wasser niederschlagen und
- Arbeitsflächen regelmäßig absaugen, statt sie trocken zu kehren und – wo sich Staub nicht vermeiden lässt –
- Schutzkleidung sowie Atemschutz verwenden.
- Weitere Tipps zum staubarmen Arbeiten auf den Ratgeberseiten der BG Bau.
