Wer heute in den Beruf einsteigt, muss schon an die Rente denken: Berufseinsteiger und Azubis bekommen für die private Vorsorge Zulagen vom Staat. Einige Voraussetzungen dafür gibt es aber.

Berufsanfänger unter 25 Jahre erhalten beim Sparen vom Staat einen Bonus. Das soll ihnen einen Vermögensaufbau auch bei geringem Einkommen ermöglichen. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Beim Abschluss eines Riestervertrages erhalten Berufseinsteiger einen einmaligen Zuschuss von 200 Euro.
Hinzu kommt eine Grundzulage von maximal 154 Euro im Jahr. Das sind im ersten Jahr also bis zu 354 Euro. Voraussetzung für die volle Zulage: Eine Einzahlung von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens inklusive der staatlichen Zulagen. Ein Sockelbetrag von 5 Euro im Monat ist mindestens Pflicht. Für Berufseinsteiger, die kein Vorjahreseinkommen haben, bedeutet das: Ihre Eigenbeteiligung liegt bei 60 Euro im Jahr.
Mindestlaufzeit von sechs Jahren
Azubis oder Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können auch bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) von der Förderung profitieren. Sie erhalten für Beiträge von bis zu 470 Euro pro Jahr neun Prozent vom Staat. Das sind jährlich maximal rund 42 Euro für Ledige und etwa 85 Euro für Verheiratete.
Voraussetzungen für diese Arbeitnehmersparzulage sind: Der Sparplan hat eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit. Außerdem muss der Sparer die Einkommenshöchstgrenzen einhalten. Diese liegen bei Bausparverträgen beispielsweise bei 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro pro Jahr für Verheiratete. Auch für verheiratete Unternehmer ist es unter bestimmten Umständen möglich, von Riester-Zulagen zu profitieren .
Dennoch sollten gerade Berufsanfänger darauf achten, die Beiträge nicht zu hoch anzusetzen. Muss man die Zahlungen kürzen oder aussetzen, lohnt sich die private Vorsorge schon nicht mehr, wie "Finanztest" herausgefunden hat. dhz/dpa