Wie soll der Staat bei den wachsenden Energiekosten unterstützen? Dazu hat die Bundesregierung Rat bei der Expertenkommission "Gas und Wärme" gesucht. Die haben nun ihren Abschlussbericht vorgelegt. Der Handwerksverband hätte sich deutlich mehr erhofft.

Die Expertenkommission "Gas und Wärme" hat der Bundesregierung am 31. Oktober ihren Abschlussbericht übergeben. Dieser enthält Vorschläge zu Hilfen für Verbraucher und Unternehmen in der Energiekrise. Wie schon in ihrem vor einigen Wochen veröffentlichten Zwischenbericht empfiehlt die Kommission unter anderem eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember sowie eine Gaspreisbremse ab März.
Dem Handwerksverband reicht das nicht aus. Grundsätzlich würden zwar richtige Schritte vorgeschlagen: "Doch so richtig und wichtig die Gaspreisbremse ist, so sicher ist schon jetzt, dass sie allein auch zusammen mit der Abschlagszahlung im Dezember nicht reichen wird, um die Belastungen vor allem der energieintensiven Handwerksbetriebe so weit abzufedern, dass diese die Krise überstehen und die Umstellung auf ein 'new normal' im Energiesektor hinbekommen können", sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Es brauche zusätzliche flankierende Hilfen.
Wollseifer: Politik muss Unterstützungslücke schließen
Zudem zeigt sich der Handwerkspräsident enttäuscht darüber, dass die Kommission nicht die Frage geklärt habe, welche Variante der beiden Gaspreisbremsen für Betriebe mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) und einem Jahresverbrauch unter 1,5 Millionen kWh gelten soll. "So klafft etwa bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse im März weiterhin für den Januar und Februar eine große Unterstützungslücke, die die Politik unbedingt schließen muss", so Wollseifer. Der Ball liege nun endgültig im Spielfeld der Bundesregierung. Wollseifer fordert: "Für diesen Zeitraum benötigen unsere energieintensiven Betriebe eine Härtefallbrücke, die sie belastbar über diesen Zeitraum trägt." Zudem erwartet er von der Politik zügig Informationen dazu, wie die Strompreisbremse ab Januar 2023 ausgestaltet sein soll.
Eigene Gaspreisbremse für Industriebetriebe
Für große Industriebetriebe hatte die Kommission eine ab Januar greifende eigene Gaspreisbremse vorgeschlagen. Mögliche europarechtliche Hürden dafür sind dem Bericht zufolge nach Gesprächen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission in der vergangenen Woche nun ausgeräumt. Die Brüsseler Behörde muss größere finanzielle Unterstützung für Unternehmen genehmigen, damit es nicht zu Verzerrungen des Wettbewerbs in Europa kommt.
Die Unterstützung sollen nach den Vorstellungen der Kommission aber nur Unternehmen bekommen, die betroffene Standorte erhalten und dazu Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder im Aufsichtsrat treffen. Sollten solche Mitbestimmungs-Strukturen nicht existieren, sollen Unternehmen nachweisen müssen, dass sie mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der Unterstützung hinaus erhalten - und das Geld andernfalls zurückzahlen.
Mieter sollen ein halbes Jahr Kündigungsschutz erhalten
Die Expertenkommission für Gas und Wärme empfiehlt ebenfalls ein halbes Jahr Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Energierechnungen wegen steigender Preise nicht bezahlen können. "Mindestens ein halbes Jahr Zeit muss den Mieterhaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen", heißt es in dem 34-seitigen Papier. "Betroffene Mieterhaushalte sollen Unterstützung durch die Schuldnerberatung erhalten. Mit Hilfe des Hilfsfonds werden Energiesperren vermieden." Diese Hilfe soll so lange erhalten bleiben, bis das von der Bundesregierung geplante Wohngeld Plus ausgezahlt werden kann.
Vermieterinnen und Vermieter wiederum sollen nach den Vorstellungen der Kommission eine zinslose Liquiditätshilfe bekommen, wenn sie für die Zahlungen ihrer Mieter in Vorleistung gehen. Das Geld soll aus einem für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 geplanten Sofort-Hilfsfonds kommen. Mit dessen Mitteln sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können. Relevant sollen hier das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein. Für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.
Der Expertenkommission gehören Fachleute von Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Bundestag an. ew/dpa