Gericht bestätigt Kündigung eines tief religiösen Mitarbeiters Bekehrungsversuche im Call-Center unerwünscht

Call-Center-Mitarbeiter dürfen Anrufer nicht mit ihren religiösen Ansichten behelligen. Die außerordentliche Kündigung eines Angestellten, der jedes Gespräch mit einer Jesus-Grußformel beendete, ist daher rechtmäßig, wie ein Gericht am Mittwoch entschied.

Foto: dapd

Bekehrungsversuche im Call-Center unerwünscht

Hamm (dapd). Call-Center-Mitarbeiter dürfen Anrufer nicht mit ihren religiösen Ansichten behelligen. Die außerordentliche Kündigung eines Angestellten, der jedes Gespräch mit einer Jesus-Grußformel beendete, ist daher rechtmäßig, wie ein Gericht am Mittwoch entschied.

Der Mitarbeiter in der Bestellannahme des Teleshoppingsenders QVC hatte sich nach jedem Verkaufsvorgang mit den Worten "Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag" verabschiedet. Der Verweis auf Jesus war ihm aber von seinen Vorgesetzten ausdrücklich untersagt worden.

Weil der Mann dennoch nicht auf die Jesusformel verzichtete, verhielt er sich nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgerichts in Hamm arbeitsvertragswidrig. Die Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz auf.

Das Berufungsgericht wies auf das Spannungsfeld zwischen Glaubensfreiheit und unternehmerischer Betätigungsfreiheit hin. Allerdings habe der tiefgläubige Kläger nicht im ausreichenden Maße darlegen können, warum er in innere Nöte gekommen wäre, wenn er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit auf die Worte "Jesus hat Sie lieb" hätte verzichten müssen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

(AZ: 4 Sa 2230/10)

dapd