Der Beitragssatz der Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2012 gleich.
Beitrag bleibt gleich
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab, liegt der Beitragssatz damit zum dritten Mal in Folge bei 3,9 Prozent der abgabepflichtigen Honorare.
Die Künstlersozialabgabe stellt für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten, den "Arbeitgeberanteil" an der Künstlersozialversicherung dar. Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Unternehmen, die an der Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen beteiligt sind.
dhz