Verspätung Bei Schneechaos Arbeitgeber informieren

Bleibt ein Beschäftigter bei Schnee und Eis im Verkehr stecken und kommt zu spät zur Arbeit, dann muss er so schnell wie möglich seinen Arbeitgeber informieren. Und zwar auch dann, wenn die Verspätung nicht zu vermeiden ist. Das teilen die Arbeitsrechtsexperten des M+E Industrie- und Dienstleistungsverbandes Rheinland-Rheinhessen mit.

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Ein kurzer Telefonanruf beim Arbeitgeber, das kann Beschäftigten eine Abmahnung ersparen. Sie sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren, wenn sie aufgrund von Eis und Schnee auf den Straßen zu spät zur Arbeit kommen. Dann kann der Chef noch auf den Arbeitsausfall reagieren und zum Beispiel eine Vertretung organisieren.

Eine Abmahnung ist nach Angaben des Verbandes auch dann nicht auszuschließen, wenn die schlechten Witterungsverhältnisse absehbar waren und der Arbeitnehmer die längere Fahrtzeit hätte einplanen können.

Können Arbeitnehmer wegen der Witterung überhaupt nicht zur Arbeit kommen, drohen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Andererseits müsse der Arbeitgeber den Ausfalltag auch nicht bezahlen. Ob die ausgefallene Arbeitszeit nachgearbeitet werden kann oder muss, hängt von den arbeitsvertraglichen Regelungen und betrieblichen Gegebenheiten ab. dapd