Bierbrauer vor dem Bundesgerichtshof Bayerisches Bier bleibt "Bayerisches Bier"

Passend zum Oktoberfest hat der Bayerische Brauerbund einen Etappensieg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstritten. Damit bleibt den Deutschen die Herkunftsbezeichnung "Bayerisches Bier" wohl erhalten. Die niederländische Konkurrenz "Bavaria Holland Bier" wollte die Bezeichnung löschen lassen.

Bayerisches Bier bleibt "Bayerisches Bier"

Das Oberlandesgericht München muss nun klären, ob bayerischem Bier nach wie vor ein besonderer Ruf vorauseilt. Wird das bejaht, steht dem Markenschutz nichts mehr im Wege.

Der Streit zwischen "Bavaria Holland Bier" und dem "Bayerischen Brauerbund" währt schon zehn Jahre. Nachdem das europäische Recht den Schutz von Herkunftsbezeichnungen einschränkte, verlangte die niederländische Konkurrenz von den Bierbrauern des Freistaats die Löschung der Marke. Ob Paulaner, Erdinger oder Kulmbacher - der Zusatz "bayerisches Bier" sollte auf den Etiketten verschwinden.

Alte, eingetragene Marken haben Priorität

Der Rechtsstreit ging bis zum Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg. Der entschied aber, dass alten eingetragenen Marken Priorität einzuräumen ist. Sie müssen also nicht automatisch weichen, wenn nach nationalem Recht Markenschutz besteht.

Diese Vorabentscheidung aus Luxemburg griff der Wettbewerbssenat des BGH jetzt auf. Nach deutschem Markenrecht sind Herkunftsbezeichnungen nämlich geschützt, wenn der Markt damit eine besondere Qualität oder einen besonderen Ruf verbindet - ob "bayerisches Bier" oder "Dresdner Stollen". Kann das Oberlandesgericht München feststellen, dass dem Landesbier weiterhin ein besonderer Ruf vorauseilt, werden die bajuwarischen Bierbrauer weiterhin ihre Flaschen mit dem Logo zieren können (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 69/04).

dhz