Europäischer Gerichtshof Bayerisches Bier als Marke wird geschützt

Nur Bier, das wirklich im Freistaat Bayern gebraut wird, darf sich auch bayerisches Bier nennen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gab einer Klage des Bayerischen Brauerbunds gegen die holländische Bavaria Brauerei statt.

Bayerisches Bier als Marke wird geschützt

Die Bezeichnung bayerisches Bier sei genauso geschützt wie französischer Champagner, Nürnberger Bratwürste und Südtiroler Speck. Die holländische Bavaria Brauerei vertreibt in Italien verschiedene Biersorten mit der Bezeichnung "Bavaria". Das sei eine klare Irreführung des Kunden, kritisierte Walter König vom Brauerbund. "Teilweise hat die Bavaria Brauerei sogar unsere Münchner Bavaria im Logo getragen", monierte König.

Ein Gericht im oberitalienischen Turin muss nun entscheiden, ob die Brauerei aus dem niederländischen Groenlo ihr Bier in Italien anders nennen muss. Ähnliche Verfahren will der Brauerbund notfalls auch in sämtlichen anderen EU-Mitgliedsländern führen, wenn dort Biere unter der irreführenden Bezeichnung "Bavaria" auftauchen sollten. "Wir peilen auch eine Eintragung in der Liste der Welthandelsorganisation an", sagte König. Dann wäre bayerisches Bier in aller Welt namentlich geschützt.

Für Spanien kommt die Entscheidung allerdings zu spät. Dort hatte ein Gericht entschieden, dass das Wort "Bavaria" im Spanischen nicht automatisch mit dem Freistaat Bayern gleichgesetzt wird. Der Brauerbund prüft nun weitere rechtliche Schritte.

ddp