EU-Verordnung Bayerische Brezen dürfen nur noch in Bayern produziert werden

Die EU schützt ab sofort die Bezeichnung "Bayerische Breze". Nur im Freistaat dürfen sie noch produziert werden. Und die Brezn ist anders als ihre schwäbische Variante.

Original aus Bayern: Bayerische Brezn. - © Foto: LIV

Die „Bayerische Brezn“ genießt ab sofort den besonderen Schutz der EU als geschützte geografische Herkunftsangabe. Die Kommission hat die Eintragung der Bezeichnungen „Bayerische Brezn“, „Bayerische Breze“, „Bayerische Brez’n“ und „Bayerische Brezel“ in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) verfügt.

Bayerns Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann und Innungsverbands-Geschäftsführer Wolfgang Filter werten die Eintragung als Beweis, dass die Breze als fester Bestandteil der bayerischen Brotzeitkultur anerkannt ist. Der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk hatte das Antragsverfahren schon vor Jahren eingeleitet, um das Symbolgebäck der handwerklichen Bäckereien mit einem eindeutigen Herkunftsschutz zu belegen.

Anders als die schwäbische Brezel

Künftig dürfen Bayerische Brezn nur noch in Bayern hergestellt sein. Typisch ist - neben der Schreibweise - ihre Erscheinungsform: So sind die Ärmchen dicker als etwa bei der schwäbischen Variante. "Im Gegensatz zu ihr wird die bayerische Brezn in der dicken Mitte nicht längs eingeschnitten, sondern idealerweise ist eine gerissene Oberfläche ein typisches Merkmal der Bayerischen Brezn", erklärt der Innungsverband. Bayerische Laugenbrezen enthalten laut Verband auch weniger Fett (1,5 bis vier Prozent) als ihre schwäbischen Verwandten.

Mit der Eintragung in das Herkunftsregister reiht sich die  bayerische Brezn in Schmankerln ein wie „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“, „Nürnberger Rostbratwürste“ und „Schrobenhauser Spargel“. Der Markenschutz ist dem Landes-Innugnsverband nach eigener Aussage deshalb so wichtig, "weil er ein noch gezielteres Marketing mit wirtschaftlichen Vorteilen für die handwerklichen Bäckereien ermöglicht".

Europaweit gibt es Hunderte geschützte Herkunftsbezeichnungen, vom "Schwarzwäder Schicnekn" bis zur "Greußener Salami". 1992 erließ Brüssel erstmals Regeln „zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“. dhz