In den vergangenen Monaten wurde wieder viel diskutiert über die geplante Mantelverordnung zum Recycling von Baustoffen. Nun hat das Bundeskabinett einen Beschluss auf den Weg gebracht. Aus der Bauwirtschaft gibt es nach wie vor Kritik.

Das Bundeskabinett hat erstmals bundesweit einheitliche Regeln für den Einsatz von mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter beschlossen. Mit der am 12. Mai auf den Weg gebrachten Mantelverordnung sollen auch für die Beseitigung der darin enthaltenen Schadstoffe künftig deutschlandweit die gleichen Regeln gelten.
Ziel ist es, durch einheitliche Standards das Recycling von Bauabfällen zu verbessern. Vorgesehen sind auch einheitliche Vorgaben für das Verfüllen von "obertägigen Abgrabungen", gemeint sind etwa ehemalige Sand- und Kiesgruben.
"Mit dieser Verordnung wird die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft", sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). In mineralischen Bauabfällen stecke "enormes Recycling-Potenzial".
Bundeseinheitliche Regeln sollen Recycling verbessern
Bau- und Abbruchabfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland. Mit 250 Millionen Tonnen im Jahr machen sie 60 Prozent des gesamten Müllaufkommens aus.
Die Bauaktivität steige von Jahr zu Jahr, sagte Schulze. Gleichzeitig gebe es einen Materialmangel, weshalb Ersatzbaustoffen eine besondere Bedeutung zukomme. "Werden Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau eingesetzt, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen", sagte sie.
Je mehr Baustoffe recycelt würden, desto weniger Flächen müssten für die Rohstoffgewinnung erschlossen werden. Bundesweit einheitlichere Regeln sollen den Recyclingprozess befördern. Derzeit hat jedes der 16 Bundesländer eigene Regeln für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen.
Verbände erwarten keine Verbesserung der Recyclingquote
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Deutsche Abbruchverband und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe kritisieren den Beschluss. Sie erwarten dadurch keine Erhöhung der Recyclingquote. Die Mantelverordnung sei eine bloße Absichtserklärung teilten sie in einer gemeinsamen Presserklärung mit.
Grund dafür ist, dass die für die Baupraxis relevanten Stoffströme wie Bodenaushub und mineralische Bau-Abfälle kaum beachtet würden. Die Spezialregelungen der Mantelverordnung betreffen laut Beschluss die Verwertung von mineralischen Abfällen aus der Metallindustrie und aus Kraftwerken, wie Schlacken aus Hochöfen und Stahlwerken, Gießereirestsand und Hausmüllverbrennungsaschen. Diese seien für die Baupraxis jedoch sekundär.
"Es ist bedauerlich, dass die Mantelverordnung nicht primär auf praktikable Regelungen für die Verwertung mineralischer Bau-Abfälle ausgerichtet ist, zumal die Verordnung nahezu jede künftige Straßenbaumaßnahme betreffen wird," erklärte René Hagemann Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie.
Aufgrund der Komplexität der Ersatzbaustoffverordnung habe er nach wie vor Zweifel, ob die Verordnung sowohl für die Bauherren als auch die Bau- und Abbruchunternehmen die Realität widerspiegele und rechtssicher umsetzbar sei. Teurer werde die Entsorgung im Straßen- und Schienenwegebau auf jeden Fall. "Die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder, sowie die Deutsche Bahn müssen vor Auftragsvergabe die höheren Entsorgungskosten einkalkulieren," so Hagemann-Miksits.
Noch viel Luft nach oben
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, wies darauf hin, dass es für gütegesicherte Abfälle zur Verwertung keine Akzeptanz gebe. Damit diese sich auf dem Markt gegen Primärmaterial durchsetzen können, müssten mineralische Bauabfälle nach gütegesicherter Aufbereitung vom Stigma der Abfalleigenschaft befreit werden.
Obwohl sich die Bauministerkonferenz für die Aufnahme von Kriterien zum Erreichen des Abfallendes für mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt habe, fanden die notwendigen Regelungen keinen Eingang in die Verordnung. Pakleppa forderte deshalb eine "Nachjustierung" spätestens mit der nächsten Novellierung.
Aus Sicht der Bauwirtschaft ist außerdem die zügige Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Entnahme von Proben sowie zu deren Analyse erforderlich, mit dem auf der Baustelle rechtssicher darüber entschieden werden könne, welcher Entsorgungsweg in Frage kommt.
Ob die Mantelverordnung diesen Sommer noch verabschiedet wird, ist unklar
Insgesamt hat es 15 Jahre gedauert, um die nun beschlossene Mantelverordnung auf den Weg zu bringen. Es gab unter anderem Widerstände aus Bundesländern wie Bayern, da die dortige Bauwirtschaft zunächst wirtschaftliche Nachteile durch einheitliche Bundesregeln befürchtete.
Als Kompromiss sieht die jetzige Verordnung die Möglichkeit von Ausnahmeregeln je nach örtlichen Gegebenheiten vor, eine sogenannte Länderöffnungsklausel. In Kraft treten soll die Mantelverordnung erst nach einer zweijährigen Übergangsfrist. Ob sie aber diese Legislaturperiode noch verabschiedet wird, ist unklar. Es stehen noch drei Sitzungswochen im Bundestag an. Dort muss die Mantelverordnung ebenfalls verabschiedet werden und anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen.
Mit Inhalten aus dpa