Wetter setzt Baubetriebe unter Druck Bauwirtschaft hofft auf Fristverschiebung bei der Solarförderung

Das Wetter setzt auch die Bau- und Ausbaubetriebe unter Druck. Vermehrt müssen Solaranlagen aufs Dach, nachdem die Förderung weniger gekürzt wurde als befürchtet. Bei Frost und Schnee wird die Arbeit für die Mitarbeiter jedoch gefährlich.

Bauwirtschaft hofft auf Fristverschiebung bei der Solarförderung

Nach Auskunft der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hätten die Solaraufträge wieder deutlich zugenommen, nachdem feststand, dass die Kürzung der Einspeisevergütung doch nicht so hoch ausfallen würde. Da zum Jahreswechsel die Einspeisevergütung aber regulär jeweils schrittweise sinkt, drängten viele Auftraggeber jedes Jahr auf einen Abschluss der Bauarbeiten vor dem Jahreswechsel, um noch die höhere Förderung kassieren zu können.

Der Termindruck wachse bei einem starken Wintereinbruch nochmal mehr. Die hohe Zahl der Aufträge könnte derzeit wegen der Witterungsverhältnisse nur sehr schwer abgearbeitet werden. Die Firmenchefs wollten die Mitarbeiter angesichts der Schneelast nicht aufs Dach schicken. Der Druck auf die Firmen, dennoch zu arbeiten, sei "extrem groß", da es für die Auftraggeber um viel Geld gehe. "Daher appellieren wir an die Politik, die entsprechenden Fristen im EEG grundsätzlich auf Jahresmitte zu legen. Damit wären Aufträge deutlich leichter planbar und umsetzbar", so Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011

Ein weiterer Termin, mit dem die Baubetriebe hadern, ist der 1. Mai 2011. Dann erfolgt die vollständige Freigabe der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit. 100.000 bis 150.000 Arbeitnehmer aus Osteuropa könnten dann nach Schätzungen auf den deutschen Baumarkt drängen. Zwar müssten ausländische Bauunternehmen Mindestlöhne und tariflichen Urlaub einhalten, doch alle anderen Sozialleistungen richteten sich nach dem Recht des Heimatlandes. "Dadurch werden sich die Wettbewerbsbedingungen für inländische Baubetriebe deutlich verschlechtern", sagt Karl-Heinz Schneider. Das daraus folgende Preisdumping könne zulasten der Bauqualität gehen.

Ausländische Unternehmen sollten daher nicht erst nach 24 Monaten, sondern viel früher der hier geltenden Steuer- uns Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die öffentliche Hand solle ihrer Vorreiterfunktion gerecht werden und nicht dem billigsten Angebot den Zuschlag erteilen, sondern dem wirtschaftlichsten.