3 Jahre und 8 Monate Haft Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit verurteilt

Ein Bauunternehmer aus Halle an der Saale wurde wegen Schwarzarbeit zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er hatte Sozialabgaben in Höhe von rund 405.000 Euro hinterzogen und war vorübergehend ins Ausland geflohen. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Bezahlung in bar
Haftstrafe für Schwarzarbeit: Ein 51-jähriger Bauunternehmer wurde in insgesamt 33 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilt. - © lainen - stock.adobe.com

Ein Bauunternehmer aus Halle (Saale) ist vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der 51-Jährige hatte in 33 Fällen Löhne schwarz ausgezahlt und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen. Der Angeklagte war bereits im Vorfeld mehrfach polizeilich bekannt und hatte sich zuvor in das Ausland abgesetzt, um sich dem Verfahren zu entziehen. In der Hauptverhandlung hat er gestanden.

Schwarzlöhne in Millionenhöhe

Laut Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Magdeburg zahlte der 51-Jährige zwischen März 2017 und Januar 2020 fast 1,12 Millionen Euro Bruttolohn unversteuert aus. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 405.000 Euro nicht abgeführt. Die Beschäftigten waren nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet.

Bruder des Betriebsinhabers führte Geschäfte

Bei dem Verurteilten handelte es sich nicht um den Inhaber des Bauunternehmens, sondern um dessen Bruder. Dieser war jedoch uneingeschränkt zur Geschäftsführung bevollmächtigt.

Der Mann war bereits mehrfach polizeibekannt und hatte sich zwischenzeitlich ins Ausland abgesetzt, um sich dem Strafverfahren zu entziehen. Nachdem er der Hauptverhandlung zunächst unentschuldigt ferngeblieben war, wurde er mittels Haftbefehl vorläufig in Montenegro festgenommen und verbüßte dort für ca. 3 Monate einen Freiheitsentzug, bevor er ausgeliefert wurde.

In der Hauptverhandlung legte der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ab. Das Urteil ist seit dem 30.04.2025 rechtskräftig. uls