Um den Wohnungsbau anzukurbeln, plant die Regierung eine Reform der Baustandards. Künftig sollen Bauherren und Firmen rechtssicher auf teure Komfort-Vorgaben verzichten können, um günstiger zu bauen. Der Zentralverband begrüßt den Vorstoß als Ende der "Haftungsfallen".

Die Bundesregierung will das Bauen vereinfachen und so für mehr Wohnraum sorgen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) haben ein Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E vorgelegt. "Bauen in Deutschland ist zu teuer und auch zu kompliziert", sagte Hubig. Deshalb solle künftig auf bestimmte Baustandards – etwa beim Schallschutz – verzichtet werden können, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Gemeinsam mit dem Gebäudetyp E soll auch ein Mustervertrag ausgearbeitet werden. Die Regelungen sollen sowohl im Neubau als auch beim Bauen im Bestand gelten.
Baugewerbe: Das ist ein baurechtlicher Meilenstein
Das Baugewerbe begrüßt den Vorstoß der Ministerinnen: "Endlich können Bauherren und Unternehmen von überambitionierten technischen Regeln abweichen, ohne in Haftungsfallen zu geraten – das ist ein baurechtlicher Meilenstein", sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe mit Blick auf die geplante zivilrechtliche Verankerung. Entscheidend für den Erfolg werde sein, dass die Länder nicht durch zusätzliche Anforderungen in den Richtlinien die Vorteile wieder zunichtemachen. Auch dürfe nach Jahren steigender Baukosten und sinkender Fertigstellungszahlen der Gesetzgebungsprozess nicht verschleppt werden.
Ziel: Gesetzesentwurf soll spätestens Ende 2026 ins Kabinett
Wie die Ministerinnen mitteilten, sollen die Eckpunkte nun mit den maßgeblichen Verbänden und den Ländern besprochen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle dann spätestens Ende 2026 ins Kabinett gehen, sagte Hubig. Anschließend muss noch das Parlament darüber beraten. Wie Hubertz betonte, wolle man beim Gebäudetyp E auf Schnickschnack beim Bauen verzichten und mit kompakten Grundrissen und klug eingesetzten Materialien Geld einsparen. Modellprojekte wie etwa in Hamburg hätten gezeigt, dass sich so bis zu 30 Prozent an Baukosten sparen ließen.
Außerdem geplant: Mustervertrag für Gebäudetyp E
Konkret sehen die Eckpunkte auch die Ausarbeitung eines Gebäudetyp-E-Vertrages vor. Darin sollen die Bauparteien rechtssicher einfachere Baustandards vereinbaren können. Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden, wie Hubertz sagte. "Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik soll nicht mehr stets zu einem Mangel führen", teilten die Ministerien gemeinsam mit. Weiter heißt es: "Wenn die Bauparteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen, bleibt es bei den üblichen Standards."
Der Gebäudetyp E war schon von der Vorgänger-Regierung geplant worden. Durch den Bruch der Koalition konnte er aber nicht mehr in die Tat umgesetzt werden.