Bausparkassen können für die Auszahlung eines Darlehens erhebliche Gebühren berechnen. Dagegen sind Verbraucherschützer nun erfolgreich vorgegangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Gebühren für nicht rechtens. Vor allem Kunden von Altverträgen profitieren.

Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen darauf hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte entsprechende Klauseln in Bausparverträgen für unzulässig, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Die Darlehensgebühr fällt an, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen - zusätzlich zu den Zinsen.
Nach Auskunft der Dachverbände sieht zwar keine der 20 Bausparkassen die Gebühr noch in ihren aktuellen Tarifen vor. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale NRW aber weit verbreitet.
Kunden von Altverträgen profitieren
Profitieren können also Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben. Wie viele das sind, ist unklar. Wer von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von den Verjährungsfristen im konkreten Fall ab. (Az. XI ZR 552/15)
Für normale Kreditverträge hatte der BGH 2014 entschieden, dass Banken kein Bearbeitungsentgelt verlangen dürfen, weil sie damit interne Kosten auf unzulässige Weise auf die Kunden abwälzen.
Um ein Grundsatz-Urteil zu erreichen, hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die größte deutsche Bausparkasse Schwäbisch Hall wegen einer Klausel zu einem älteren Tarif verklagt. Ursprünglich sollte der BGH auch zwei Klagen von Bausparern gegen Wüstenrot verhandeln. In beiden Fällen machten die Kläger aber kurzfristig einen Rückzieher. Wüstenrot teilte dazu auf Anfrage mit, man habe sich auf einen Vergleich geeinigt und Stillschweigen vereinbart.
Was bedeutet Bausparen eigentlich?
Bausparen hat zum Ziel, Eigenkapital für einen Haus-, Wohnungskauf oder eine Renovierung zu bilden. Dafür gibt es Bausparkassen, bei denen viele Sparer ihre Beiträge einzahlen und so eine Zweckspargemeinschaft bilden. Dabei geht es darum, dem einzelnen Sparer ein möglichst zinsgünstiges Darlehen zu ermöglichen. Der monatliche Sparbeitrag richtet sich nach der Bausparsumme, die im Vertrag vereinbart wird. Allerdings müssen Bausparer eine bestimmte Zeit warten und sparen, bis der Vertrag "zuteilungsreif" ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn je nach Tarif ein größerer Teil der Bausparsumme angespart ist und der Vertrag eine angemessene Zeit besteht.
Informationen zum Bausparen erhalten Sie bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und beim Verband der Privaten Bausparkassen .
Welche Geldanlagen sind besonders beliebt?
Wie beliebt Bausparverträge bei den Deutschen sind, zeigt auch eine aktuelle Umfrage von TNS Infratest im Auftrag des Verbandes der Privaten Bausparkassen. So belegt der Bausparvertrag 35 Prozent und damit den dritten Platz, der beliebtesten Geldanlagen. Die meisten Deutschen haben ihr Geld aber immer noch auf dem Sparbuch gebunkert.
| Sparbuch: 48 Prozent |
| Girokonto: 39 Prozent |
| Bausparvertrag: 35 Prozent |
| Renten- und Kapitallebensversicherungen: 32 Prozent |
| Tagesgeldkonten/Festgeldkonten/Termingelder: 30 Prozent |
| Immobilien: 28 Prozent |
| Investmentfonds: 22 Prozent |
| Riester-Rente: 22 Prozent |
| Aktien: 16 Prozent |
| Festverzinslichen Wertpapieren: 6 Prozent |
Wie komme ich an einen guten Bausparvertrag?
Die Zeitschrift Finanztest (Heft 2/2015) hat einige Tipps zusammengestellt, worauf Verbraucher bei einem Bausparvertrag achten sollten. So kommen Kunden zu einem guten Vertrag:
1. Zeitplan aufstellen: Vor dem Gespräch bei der Bausparkasse sollten Kunden sich über ihre eigenen Wünsche und Ziele klarwerden. Wichtige Fragen hierbei: Wann soll gebaut oder gekauft werden? Wie viel kann monatlich gespart werden? Und steht weiteres Vermögen zur Verfügung?
2. Passende Bausparsumme wählen: Die Bausparsumme sollte nicht zu hoch sein, erklären die Tester. Denn dann benötigen Kunden unter Umständen zu lange, um das Bauspardarlehen pünktlich abzurufen. Wichtig zu beachten: Bauspardarlehen müssen meist innerhalb von acht bis elf Jahren zurückgezahlt werden. Die monatliche Belastung durch die Kreditrate sollte nicht zu hoch sein.
3. Prüfen und vergleichen: Nach dem Gespräch sollten Kunden sich einen Spar- und Tilgungsplan vorlegen lassen, erklären die Experten der Stiftung Warentest. Aus diesem müsse unter anderem hervorgehen, wie hoch die Bausparsumme ist, wie viel der Kunde einzahlen muss, wann der Vertrag voraussichtlich zugeteilt wird und welche Monatsrate zur vollständigen Entschuldung gezahlt werden muss. Kunden sollten sich auch Alternativangebote von weiteren Bausparkassen einholen. Wer sich unsicher ist, kann die Angebote von Experten prüfen lassen. jb/dpa