Wie sollen Bau- und Abbruchabfälle zukünftig entsorgt werden und wie gelingt eine hohe Recyclingquote? In den vergangenen Monaten wurde viel über einen Gesetzentwurf zu diesem Thema diskutiert. Nun hat der Bundesrat die Entscheidung über den Entwurf verschoben. Branchenvertreter sind erstmal erleichtert.

Das Abfallsystem in Deutschland ist als Kreislauf angelegt. Auf dem Bau hat sich die Tendenz, möglichst viel zu recyceln, in den vergangenen Jahren allerdings rückläufig entwickelt. Nun soll es eine neue Mantelverordnung geben, die die Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle regelt. Sie könnte den Trend noch verstärken, befürchten sowohl der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Abbruchverband und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe. Gemeinsam haben sie eine Stellungnahme an das Bundesbauministerium (BMBU) geschickt mit ihrer Kritik am aktuellen Gesetzesentwurf. Statt etwa 13 Millionen Tonnen an zusätzlichen Abfällen, die künftig bei den Deponien landen könnten und von denen das BMBU, sind es nach Ansicht der Verbände 50 Millionen Tonnen. "Der heute verfügbare Deponieraum wird damit bereits in sieben Jahren vollständig verfüllt sein", heißt es in der Mitteilung der Verbände.
Schon länger drängt das Baugewerbe die Politik dazu, endlich ein ganzheitliches Regelwerk für die Entsorgung von Bauschutt zu schaffen. Zu viel der mineralischen Abfälle landet derzeit auf den Deponien statt recycelt zu werden. Da für die Entsorgung derzeit verschiedene Gesetze greifen, will auch das BMUM endlich Klarheit. Der Bundesrat hat nun die Abstimmung über den Referentenentwurf in die neue Legislaturperiode verschoben. Obwohl eine neue Gesetzeslage aus Sicht aller beteiligten dringen notwendig ist, sind die Vertreter der Bauwirtschaft erstmal froh, dass der Entwurf nicht übereilt umgesetzt wird: "Wäre die Mantelverordnung ohne wesentliche Änderung in Kraft getreten, wäre binnen weniger Jahre ein Entsorgungsnotstand bei mineralischen Bau- und Abbruchabfällen eingetreten." Dies erklärten die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des ZDB, Dipl.-Ing.-Peter Hübner und Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, anlässlich der Bundesratsentscheidung vom 22. September.
Verbände drängen auf bundeinheitliche Regelung
HDB, ZDB, der Deutsche Abbruchverband (DA) und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) hatten stets vor einer Verabschiedung der Mantelverordnung in der Kabinettsfassung der Mantelverordnung durch den Bundesrat ohne die Berücksichtigung notwendiger Änderungen gewarnt. Bislang werden von den zirka 200 Millionen Tonnen jährlich anfallenden mineralischen Bau- und Abbruchabfällen noch 90 Prozent durch Recycling und Verwertung im Kreislauf gehalten.
"Wir brauchen dringend eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen, aber das jetzt vorgelegte Regelwerk ist unausgewogen und würde zu einer drastischen Zunahme von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen führen", sagt DA-Vorsitzender Johannes Ettengruber. Der Verband schätzt die Menge zusätzlich zu deponierender Abfälle auf etwa 50 Millionen Tonnen jährlich ein.
Schon jetzt verknappe sich der Deponieraum dramatisch, was zu immer weiteren Transportentfernungen von 200 Kilometern und mehr führe. Ohne Nachbesserung der Mantelverordnung drohe binnen weniger Jahre ein akuter Entsorgungsnotstand mit dramatischen Folgen für den Bausektor. Ein drastischer Anstieg der Entsorgungskosten würde nicht nur die Modernisierung der Infrastruktur stark verteuern, sondern auch das Bemühen um bezahlbaren Wohnraum konterkarieren.
Strenge Schadstoffgrenze überdenken
Wolfgang Türlings, Vorsitzende der BGRB, fordert die neue Bundesregierung auf, die Mantelverordnung im Hinblick auf einen ausgewogenen Dreiklang zwischen den umweltpolitischen Zielen Grundwasser- und Bodenschutz, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung zu verbessern. Hierzu müssten Bauherrenpflichten zur Voruntersuchung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle sowie ein Produktstatus für alle nach der Ersatzbaustoffverordnung geregelten Ersatzbaustoffe verankert werden. Insbesondere seien die im europäischen Vergleich sehr strengen Schadstoff-Grenzwerte für Ersatzbaustoffe auf den Prüfstand zu stellen.
Derzeit liegen die vorgesehenen Schadstoff-Grenzwerte in vielen Regionen unterhalb der natürlichen Schadstoffgehalte der Böden. Die Verbände fordern deshalb, dass die Maßstäbe der Mantelverordnung mit der Realität in Übereinstimmung gebracht werden müssen. dhz