Die größte Menge an wieder verwertbaren Rohstoffen fallen bei Bauarbeiten an. Um natürliche Ressourcen wie Sand und Kies zu schonen, soll möglichst viel des anfallenden Bauschutts recycelt und wieder verwendet werden. Die Unmenge an Rechtsvorschriften schreckt jedoch ab.
Bauschutt als Rohstoff
Umbauten, Abrisse, Straßenarbeiten – Allein in Deutschland fallen 200 Millionen Tonnen Bauschutt jährlich an. Das sind rund die Hälfte aller hierzulande anfallenden Abfälle. Wer als Bauherr jedoch diese Rohstoffe, wie etwa recycelten Beton oder Schotter, verwenden will, muss sich derzeit durch eine Fülle von Rechtsvorschriften kämpfen: "Da findet sich kaum einer zurecht“, sagt Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer von Baustoff Recycling Bayern. Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften. "An einer Vereinheitlichung wird jedoch gearbeitet."
Um den Bauherren und Ämtern jetzt erst einmal eine Hilfestellung anbieten zu können, hat der Verband Baustoff Recycling Bayern die gesetzlichen Regelungen in einem Leitfaden zusammengefasst. "Diese Richtlinien sind eine Arbeitshilfe für Hersteller, Anwender und Behörden. Damit wollen wir auch die Hemmschwelle abbauen, Recyclingbaustoffe zu verwenden", so Schmidmeyer. "Es bestehen immer noch Vorbehalte, weil es erst einmal Abfall ist."
Dieser anfallende Abfall am Bau wird nach Ansicht der European Quality Association for Recycling aber immer wichtiger werden. Auch Kies, Sand und Schotter seien nicht unendlich verfügbar. Zudem würde für den Bauschutt der Deponieplatz in keinem europäischen Lands reichen, wenn er unrecycelt bliebe. "Je weniger recycelt wird, desto mehr landet auf den Deponien. Damit würden die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung steigen, da der Deponieplatz auch in Deutschland begrenzt ist", sagt Schmidmeyer. Kostengünstiger gehe es mit Recycling-Baustoffen, da die regional verfügbar seien.
Überwachungsverbänden gewährleisten Qualität
Abbruchmaterialien wie Mörtel, Beton, Ziegel oder Splitt werden entweder gleich vor Ort oder in fest installierten Anlagen aufbereitet. Das Material wird zerkleinert, sortiert und von Kunststoffen, Holz oder Papier gesäubert. "Das recycelte Material kann dann als Frostschutzmaterial im Straßenbau, zur Hinterfüllung von Baugruben, als Schottermaterial für Baustraßen oder im Garten- und Landschaftsbau wieder verwendet werden", erklärt Geschäftsführer Schmidmeyer.
Überwachungsverbände, wie der Baustoff Recycling Bayern, gewährleisten die Qualität der Recyclingbaustoffe. Auf Bundesebene gibt es den Bundesüberwachungsverband Recycling-Baustoffe. Recyclingbaustoffe dürfen keinerlei Schadstoffe freisetzen, die Böden oder das Grundwasser verschmutzen könnten.
Über die Verbände können sich Recyclingbaustoff-Hersteller auch zertifizieren lassen. "Das garantiert die Qualität der Produkte. Jedes Material wird auf Umweltverträglickeit und bautechnisch regelmäßig geprüft", sagt Schmidmeyer. "Die Bauherren sparen sich die Kosten für die Abfallentsorgung und können das Material zum Beispiel wieder zum Auffüllen nutzen." Es wird jedoch nach seiner Ansicht seitens der Bauherren nach wie vor zu zögerlich gemacht.
Um das zu ändern, sieht er auch die öffentlichen Auftraggeber in der Pflicht: "In Bayern sind sie laut dem Abfallgesetz rechtlich verpflichtet, recyceltes Material zu benutzen." Das dürfe dann sogar teurer sein. Aber auch Straßenmeistereien setzen Recycling-Baustoffe oftmals nicht ein – auch dort schreckt nicht selten die Menge an einzuhaltenden Verordnungen ab. Hier würde sich der Geschäftsführer freuen, wenn vor allem öffentliche Auftraggeber mehr Recyclingbaustoffe nachfragen und einsetzen würden.
Einheitliche Mantelverordnung
Auch der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDB) Felix Pakleppa fordert, dass "der Einsatz von Recycling-Baustoffen Vorrang vor dem Einsatz von Primärrohstoffen haben sollten." Daher wird auch an einer einheitlichen Mantelverordnung gearbeitet. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat Anfang des Jahres einen Verordnungsentwurf vorgelegt.
Die EQAR und der ZDB befürchten jedoch den gegenteiligen Effekt, wenn dieser Entwurf unverändert bleibt und fordern Nachbesserungen, vor allem bei der Einteilung der Recycling-Baustoff-Klassen: Kämen die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Materialwerte zum Tragen, würde ein großer Teil der Recycling-Baustoffe nicht mehr in die höchste Güteklasse fallen.
Der Entwurf sei an manchen Stellen schlichtweg nicht plausibel und überzogen, so Michael Heide von der EQAR. Zum Beispiel seien die Sulfatwerte in dem Entwurf der neuen Verordnung zu streng geregelt: Primärrohstoffe wiesen viel höhere Werte auf. Man sei aber guter Hoffnung, dass die Regierung nachbessere, so Heide.
Denn andere Güteklassen seien in Deutschland nicht zu vermarkten: "Auf Grund der Ausschreibungspraxis der öffentlichen wie privaten Auftraggeber finden derzeit ausschließlich Recycling-Baustoffe der höchsten Güteklasse Verwendung", so die Begründung des ZDB. Die Recyclingquote würde fallen, anstatt weiter zu steigen.
In Deutschland werden bereits über 70 Prozent des Bauschutts recycelt und 90 Prozent aller mineralischen Abfälle, wie Böden, Schlacken oder Schotter wiederverwendet. Damit liegt Deutschland bereits über dem Mindestsoll der EU von 70 Prozent.
Dieser Erfolg dürfte nun nicht durch unausgewogenes Handeln gefährdet werden, kritisiert Pakleppa: "Wir begrüßen eine einheitliche Regelung. Es darf aber nicht dazu kommen, dass hierdurch Bauen in Deutschland nahezu unmöglich gemacht oder zumindest so verteuert wird, dass es sich keiner mehr leisten kann, auch die öffentliche Hand nicht."
rh
