Steuer aktuell Bausachverständige sind gewerbesteuerpflichtig

Hat sich ein Selbständiger auf die Begutachtung von Mängeln bei Fußbodenbelägen spezialisiert, erzielt er Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er übt keine einem Ingenieur oder Architekten ähnliche Tätigkeit aus.

Bausachverständige sind gewerbesteuerpflichtig

In einem Urteilsfall vor dem Finanzgericht Niedersachsen ging es um einen Unternehmer, der ein anerkannter Bausachverständiger auf dem Gebiet der Fußbodenbeläge ist. In diesem Rahmen erstellte er Schadengutachten für Versicherungen und Wertgutachten über Grundstücke und Immobilien. Das Finanzamt stufte ihn als Gewerbetreibenden ein, was zur Festsetzung von Gewerbesteuer führte. Dagegen klagte der Unternehmer.

Doch die Richter bestätigten die Auffassung des Finanzamts. Hat ein Unternehmer die theoretischen Kenntnisse eines Meisters, ist seine Tätigkeit als gewerblich einzustufen. Er übt keine freiberufliche Tätigkeit aus (FG Niedersachsen, Urteil v. 22.4.2011, Az. 15 K 14/11).

Tipp: Gewerbetreibende erhalten das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet. Im Klartext bedeutet das: Ist der Hebesatz zur Gewerbesteuer einer Gemeinde bei maximal 380 Prozent, führt die Gewerbesteuer zu keiner Mehrbelastung. Nur wenn der Hebesatz über 380 Prozent liegt, wird die Gewerbesteuer zu einem Kostenfaktor.

dhz