Der "Gebäudetyp E" soll Kosten senken. Doch inzwischen mehren sich die kritischen Stimmen an dem Gesetz, das Bauen einfacher machen soll. Nun üben auch Verbraucherschützer harsche Kritik. Sie machen sich Sorgen um die Bauqualität.

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) sieht durch den Gebäudetyp E die Bauqualität gefährdet. Das geht aus einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) hervor. Die Verbraucherschützer kritisieren in ihrem Schreiben an das Bundesjustizministerium die geplante Aufweichung jahrelang erprobter Bauverfahren und anerkannter Regeln der Technik (a.R.d.T.). Sie fürchten, dass die Bauqualität leiden könnte.
Nach Auffassung des BSB verfehlt der Kerngedanke des Gesetzes, den Hausbau erschwinglicher zu machen, für Verbraucher sein Ziel. "Selbst wenn Unternehmen durch Deregulierung in der Planung in der Massenproduktion Kosten senken können, ist stark zu bezweifeln, dass diese Einsparungen an die Verbraucher weitergegeben werden", sagte BSB-Geschäftsführer Florian Becker. "Wahrscheinlicher ist, dass die Kosten für Verbraucher ähnlich hoch bleiben, während die Margen der Unternehmen steigen und die Bauqualität sinkt." Das Gesetzesvorhaben vermittle den Eindruck eines Konjunkturprogramms für Baufirmen, das Häuslebauer mit geringerer Qualität bezahlten.
Kritik an reduzierten Aufklärungspflichten
Besonders kritisch sieht der BSB, dass die vorgesehene Gesetz die Aufklärungspflichten von Baufirmen gegenüber Verbrauchern reduzieren wird. Unternehmen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, auf Normen und anerkannte Regeln der Technik zu verzichten, sofern diese nicht sicherheitsrelevant sind. Darüber muss der Verbraucher bisher ausführlich informiert und eine Vereinbarung getroffen werden. "Wenn es zukünftig nur noch wenige a.R.d.T. gibt, muss auch nur noch wenig aufgeklärt werden", so Becker. "Der Hausbau ist zudem sehr komplex, eine Pauschalunterscheidung zwischen Sicherheitsnormen und Komfortnormen ist in der Praxis vielfach nicht möglich", so Becker.
Ob ein Gebäude zukünftig den Qualitätsansprüchen der Bauherren entspricht und den Qualitätsversprechen der Baufirma gerecht wird, wird laut BSB erst durch hohen Prüfaufwand der Bauleistungsbeschreibung zu ermitteln sein. Hinzu kommt, dass Vertragsabweichungen und Baumängel von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite ohne Einbeziehung von Normen unterschiedlich interpretiert werden könnten und zu langen und kostenintensiven Rechtsstreiten führen. Der BSB gelangt zu dem Ergebnis, dass das Gesetzesvorhaben nach aktuellem Stand ein klarer Rückschritt beim Verbraucherschutz für den Hausbau sei und völlig offen bleibe, ob tatsächlich eine spürbare Baukostensenkung eintreten werde.
Auch Schreiner äußern sich kritisch
Anfang des Monats hatten sich bereits die Schreiner kritisch zum Gebäudetyp E geäußert. "Wir weisen darauf hin, dass es sich bereits heute bei den allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Regel um Mindeststandards und nicht um Komfort handelt", äußerte sich die Hauptgeschäftsführerin von Tischler Schreiner Deutschland Katharina Gamillscheg. Man wolle sicherheitsrelevante Normen und Vorschriften nicht aushebeln. Aber gerade diese würden in den genannten Beispielen als Komfort gesehen. Unglücklich seien daher die genannten Beispiele zum Einbau von Treppen. Länder und Verbände haben bis Ende August Zeit, Stellung zum Gebäudetyp-E-Gesetzesentwurf zu nehmen.