Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) nimmt Bauunternehmen gegen einen Bericht der Zeitung "Welt am Sonntag" in Schutz, wonach der Pfusch am Bau deutlich zugenommen habe und Bauherren davor besser geschützt werden müssten. Eine Vielzahl so genannter Mängel resultiere aus Planungsänderungen, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.

Diese Änderungen würden zwangsläufig zu Kostensteigerungen führen, über die dann trefflich gestritten werde, sagte Pakleppa. Oft seien Bauherren selbst Schuld an der Misere, sagt auch der Bausachverständige Dieter Ansorge. "Durch den Kauf einer schlüsselfertigen Immobilie werden alle Planungs- und Überwachungsleistungen aus der Hand gegeben (...) im Glauben, man kann etwas sparen", sagte Ansorge am Montag. Dann werde aber nicht mehr kontrolliert. "Die Leute wollen heute Häuser haben zum Preis eines Kleinwagens, die aber den Standard eines Mercedes haben sollen."
Diesen Umstand beklagt auch der ZDB. "Wenn die Verbraucher ein seriöses Bauunternehmen, das Mitglied der baugewerblichen Organisation ist, beauftragen und ggf. noch einen Architekten zu Rate ziehen, steht einem erfolgreichen Bau eines Eigenheims nichts im Wege. Der Bauherr muss allerdings im Vorfeld klären, wie sein Traumhaus aussehen soll", so Pakleppa weiter.
97 Prozent der Verträge haben Mängel
Der Verband Privater Bauherren und die Bundesarchitektenkammer hatten in dem "Welt"-Bericht gefordert, dass Häuslebauer besser vor unseriösen Baufirmen und Pfusch am Bau geschützt werden müssten. Die "Welt am Sonntag" hatte unter Berufung auf Fachleute berichtet, dass Pfusch und Betrug im Zuge des Baubooms zunähmen. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes über 96.000 neue Wohngebäude errichtet. Im Jahr zuvor waren es rund 84.000 gewesen.
Der Verband Privater Bauherren (VBP) hat indes in einer Studie festgestellt, dass 97 Prozent der Standardverträge, die Bauherren mit Generalunternehmern oder einem Bauträger abschließen, Mängel haben. Auch der VBP sieht die Häuslebauer stärker in der Verantwortung. Diese achteten oft zu wenig auf den Vertrag mit dem Generalunternehmer und verzichteten auf Expertenrat und Kontrolle während des Bauens, sagte Eva Reinhold-Postina vom VBP. "Die Prüfung von Handwerkerrechnungen, der technischen Ausführung, des verwendeten Materials – das können Sie selbst nicht überblicken, da brauchen Sie Rat von Experten."
In den vergangenen Jahren wurden laut Angaben des Statistischen Bundesamts über 40.000 Baustreitigkeiten im Jahr vor deutschen Amtsgerichten und in erster Instanz vor den Landgerichten erledigt. Die Bundesregierung prüft inzwischen, wie Bauherren besser geschützt werden können. Allerdings steht der Prozess noch am Anfang. Eine Expertengruppe untersuche auch gesetzliche Neuregelungen des Bauvertragsrechts, bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag einen entsprechenden Bericht der "Welt" (Montag). Überprüft werden solle etwa das Insolvenzrecht.
ZDB verweist auf erprobte Regeln für Bauverträge
Wie viele Fälle tatsächlich vor Gericht landen und aus welchem Grund, lasse sich nicht feststellen, sagt der ZDB. Denn auch Bauunternehmen selber wählten den Weg zum Gericht, wenn sie auf ihren Forderungen sitzen bleiben. "Fällige Rechnungen nicht zu begleichen und das Bauunternehmen als Kreditgeber zu missbrauchen, ist leider auch ein häufig anzutreffender Grund für sogenannte Mängel," erläuterte Pakleppa.
Sinnvoller als die gesetzliche Kodifizierung des Bauvertragsrechts, wie zum Teil gefordert, sei aus Verbandssicht die Schaffung einer VOB/B für private Bauherren, so der ZDB. Denn die zentrale bauvertragsrechtliche Regelung im deutschen Recht stelle seit über 80 Jahren die VOB/B (Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) dar. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bauvertrag böten praxisnahe und erprobte Regeln für die Durchführung von Bauverträgen. Leider habe der Bundesgerichtshof die VOB/B durch seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2008 für Verträge mit privaten Bauherren faktisch unanwendbar gemacht.
Dass Musterverträge, wie eine VOB/B für private Bauherrn, die wesentlich effektivere Methode für Verbraucherschutz im Baurecht sind als eine gesetzliche Regelung, belege im übrigen ein umfangreiches Gutachten, das sich im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz mit den spezifischen Rechtsproblemen des Verbraucherschutzes im privaten Baurecht befasst. Der ZDB bietet Musterverträge, die sowohl von Unternehmern wie von Bauherren genutzt werden könnten. Die Bauverträge finden Sie auf der Webseite des ZDB: zdb.de, Bauverträge. dpa/dhz