Ab 2027 will die Bundesregierung die Westbalkanregelung von 50.000 auf 25.000 Visa kürzen. Der Bund stellt gleichzeitig Milliarden für Brücken, Schienen und Wohnungen bereit – und kürzt den Zugang zu den Arbeitskräften, die diese Projekte bauen sollen. Arbeitgeberverbände fordern deshalb das Gegenteil: nicht kürzen, sondern die Obergrenze ganz aufheben.

Die Bundesregierung plant, die sogenannte Westbalkanregelung ab dem 1. Januar 2027 zu halbieren. Statt bisher 50.000 sollen künftig nur noch 25.000 Visa pro Jahr vergeben werden. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kritisiert das scharf: Allein in der Bauwirtschaft könnten schon bis Jahresende rund 8.000 Arbeitskräfte wegfallen, warnt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Die Bundesregierung begründet die Kürzung mit der steigenden Arbeitslosigkeit hierzulande.
Was ist die Westbalkanregelung?
Die Westbalkanregelung erlaubt Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, in Deutschland zu arbeiten – ohne Nachweis einer formalen Qualifikation für Beschäftigungen in nicht-reglementierten Berufen, sofern ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot und die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Diese sechs Länder sind – anders als etwa Kroatien, Bulgarien oder Rumänien – nicht Mitglied der EU und haben daher keinen Anspruch auf freie Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Regelung ist in Paragraf 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung verankert.
Baubranche ist größter Nutzer der Regelung
Rund 30 Prozent aller Visa nach der Westbalkanregelung gehen in die Bauwirtschaft – mehr als in jede andere Branche. "Auf dem Bau hat jeder siebte Beschäftigte einen ausländischen Pass. Für die Baubranche ist die Regelung das erfolgreichste Modell zur Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten", sagt Pakleppa.
Der Widerspruch zur Investitionspolitik des Bundes ist für ihn offensichtlich: "Der Bund stellt mit dem Sondervermögen Milliarden für Brücken, Schienen und Wohnungen bereit und kürzt gleichzeitig den Zugang genau für die Menschen, die diese Projekte bauen sollen. Das passt nicht zusammen. Wenn die Bundesregierung das Kontingent halbiert, bremst sie den Aufschwung, den sie gerade finanziert."
Kontingent bereits 2025 vorzeitig ausgeschöpft
Dass der Bedarf real ist, zeigen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA): Das Kontingent für 2025 war bereits Ende November ausgeschöpft. Neue Anträge konnten erst nach dem Jahreswechsel beschieden werden, vorliegende wurden abgelehnt. Dabei war das Kontingent erst im Sommer 2024 von 25.000 auf 50.000 verdoppelt worden – die geplante Kürzung macht diesen Schritt also rückgängig. Weil lange Wartezeiten an den Visastellen dazu führen, dass nicht jede Zustimmung auch zu einer tatsächlichen Einreise führt, erteilte die BA im Jahr 2025 sogar 105.000 Zustimmungen – mehr als doppelt so viele wie das offizielle Kontingent.
Auch für 2026 zeichnet sich laut dem Arbeitgeberverband BDA eine weiterhin hohe Nachfrage ab. Fast 20 Prozent aller Erstaufenthaltstitel zur Erwerbsmigration wurden 2024 im Rahmen der Westbalkanregelung erteilt, so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Mehr als eine halbe Million Menschen aus den Westbalkanländern sind laut BA in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
98 Prozent der Eingereisten gehen einer Arbeit nach
Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gehen 98 Prozent der nach der Westbalkanregelung Eingereisten einer Beschäftigung nach. Die Beschäftigungsquote aller Personen aus den Westbalkanländern in Deutschland liegt laut BA bei 61 Prozent – höher als die der EU-Ausländer insgesamt. Rund 62 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus dem Westbalkan arbeiten in Stellen, die mindestens einen beruflichen Bildungsabschluss voraussetzen. Der überwiegende Teil ist im Bau- und Gastgewerbe, der Metall- und Elektroindustrie, im Handel sowie in Verkehr, Lagerei und dem Gesundheits- und Sozialwesen tätig.
Eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom April 2025 bestätigt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Westbalkan sind im Hinblick auf Qualifikation, Verdienst und Sozialleistungsbezug gut integriert.
Pakleppa zieht daraus eine klare Schlussfolgerung: "Die Westbalkanregelung ist Zuwanderung in Arbeit, nicht in Sozialsysteme. Union und SPD haben sie 2016 selbst eingeführt. Sie sollten ihr eigenes Erfolgsmodell jetzt nicht zurückbauen."
Arbeitgeber fordern: Obergrenze abschaffen statt halbieren
Der BDA fordert in seinem Positionspapier vom August 2026, das Kontingent nicht nur beizubehalten, sondern die Obergrenze grundsätzlich abzuschaffen. Eine Limitierung verhindere, dass Arbeitsplätze besetzt werden, und schaffe zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der BA.
Schutz vor Lohndumping sei durch die bestehende Arbeitsmarktprüfung der BA gewährleistet: Sie prüft, ob Drittstaatsangehörige nicht zu schlechteren Bedingungen beschäftigt werden als vergleichbare inländische Beschäftigte. Verliert jemand seinen Arbeitsplatz, besteht eine Meldepflicht gegenüber der Ausländerbehörde, die auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleiten kann.
Die kurzfristige kontingentierte Beschäftigung (KKB) – eine alternative Regelung, die nur einen auf acht Monate befristeten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bietet – sei kein Ersatz, so die BDA. Wegen der Befristung und enger Voraussetzungen werde sie kaum genutzt: Ende 2025 waren noch fast 10.000 von 25.000 möglichen KKB-Plätzen ungenutzt.
Visaverfahren sollen digitalisiert werden
Neben der Kontingentfrage kritisieren ZDB und BDA die langen Bearbeitungszeiten bei den Visaanträgen. Derzeit können Anträge nur in den deutschen Auslandsvertretungen vor Ort gestellt werden. Das führt zu Wartezeiten von mehreren Monaten, weil Terminkapazitäten fehlen.
Beide Verbände fordern eine Digitalisierung und Beschleunigung der Visaverfahren. Die BDA verlangt hierzu ausdrücklich eine digitale Antragstellung über das Auslandsportal und eine zentrale Bearbeitung beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Dies würde Wartezeiten verkürzen und eine flexiblere Reaktion auf schwankende Antragszahlen ermöglichen. Für Arbeitgeber und Beschäftigte brauche es zudem verlässliche Angaben über Bearbeitungszeiten, um planen zu können.
