Durch Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) fühlt sich das mittelständische Baugewerbe im Fernstraßenbau ausgegrenzt. Die Präsidenten der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe wandten sich deshalb in einem gemeinsamen Brief an Verkehrsminister Peter Ramsauer.

Die mittelständische Bauwirtschaft fühlt sich bei ÖPP-Großprojekten im Fernstraßenbau ausgegrenzt. Darauf haben die Präsidenten der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen, Thorsten Bode und des Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Hans-Hartwig Loewenstein in einem gemeinsamen Brief an Bundesminister Peter Ramsauer hingewiesen.
Mittelstand trägt Risiken
"Die ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau schaden gewachsenen Strukturen der mittelständisch geprägten deutschen Bauwirtschaft mit ihren vielen qualifizierten Arbeitsplätze im Verkehrswegebau", betonen Bode und Loewenstein. Daher lehnen sie weitere ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau entschieden ab.
Bei ÖPP-Projekten bleibe den Baubetrieben des Mittelstandes nach Ansicht der Präsidenten nur die ruinöse Nachnehmerposition bei in- und ausländischen Generalunternehmern, die als Konzessionsnehmer auftreten. Hier haben die vergangenen Jahre laut Bode und Loewenstein gezeigt, dass die Konzessionsnehmer alle finanziellen und technischen Risiken soweit wie möglich auf die nachgeordnete Ebene der bauausführenden Unternehmen abwälzten.
Projekte nicht effizient
Außerdem habe sich nach Ansicht von Bode und Loewenstein herausgestellt, dass die erhofften Vorteile der wirtschaftlicheren und effizienteren Durchführung zweifelhaft sind. So habe der Bundesrechnungshof in seinem Gutachten vom 5. Januar 2009 methodische Fehler bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine fehlende transparente Darstellung zukünftiger Kosten von ÖPP für die öffentliche Hand bemängelt. Auch Baden Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hätten Zweifel an der Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten geäußert.
Bei ÖPP-Projekten überträgt die öffentliche Hand Aufgaben an einen privaten Auftragnehmer zur Ausführung. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bauen Unternehmen im Fernstraßenbau einen Straßenabschnitt und sind während der vereinbarten Konzessionslaufzeit für den Betrieb und die Erhaltung der Strecke sowie die Finanzierung des Maßnahmenpaketes zuständig. Im Gegenzug erhielten die Betreiber beispielsweise die auf der Strecke anfallende Lkw-Maut. Durch diese Kooperation von öffentlicher und privater Hand will das Bundesverkehrsministerium erreichen, dass "Streckenabschnitte früher und wirtschaftlicher als bei der konventionellen, losweisen Vergabe und haushaltsfinanzierten Umsetzung ausgebaut werden." aml