Die Regierung will durch die vorgelegte Novelle das Bauen beschleunigen. Das Baugewerbe sieht noch Anpassungsbedarf.

Die Bundesregierung will mit der Novelle des Baugesetzbuches für mehr Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen. "Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer, effizienter und moderner", teilte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) nach dessen Beschluss im Kabinett mit. Es mache das Wohnen, Bauen und Leben in Stadt und Land besser. So sollen – etwa in innerstädtischen Gebieten – Gebäude leichter erweitert beziehungsweise aufgestockt werden können. Die Novelle muss vom Bundestag beraten werden und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
Baugewerbe sieht Licht und Schatten
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sieht in der Novelle Licht und Schatten. "Die erleichterten Möglichkeiten zur Aufstockung und Hinterhofbebauung sind sinnvoll und ermöglichen gerade im angespannten innerstädtischen Bereich die Schaffung von Wohnraum, ohne dass ein bestehender Bebauungsplan geändert werden muss", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Um kürzere Bebauungsplanverfahren zu erreichen, sei auch gut, dass Gemeinden die Bebauungspläne nach Ende der Beteiligungsverfahren jetzt innerhalb von zwölf Monaten veröffentlichen sollen.
Pakleppa warnt vor zu hohen Lärmschutzbestimmungen
Im parlamentarischen Verfahren sieht Pakleppa allerdings noch "Anpassungsbedarf". Auch für den ländlichen Raum brauche es ein ambitionierteres Vorgehen. Der dringend benötigte Wohnraum dürfe nicht durch zu hohe Lärmschutzbestimmungen ausgebremst werden. "Die vorgesehenen Lärmschutzbestimmungen müssen so angepasst werden, dass die Baulandentwicklung gefördert und die Wohnbebauung auch möglich ist", forderte er. Daneben müsse die Schaffung von ausreichendem Wohnraum auch im so genannten ungeplanten Bereich gestärkt werden. Sprich dort, wo es noch keine konkreten Vorgaben durch einen Bebauungsplan gebe.
Hier ein paar der wichtigsten Neuerungen der Novelle nach Angaben des Ministeriums:
Aufstockungen
Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden – insbesondere Aufstockungen – überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss (vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall.
Bau-Turbo
Auch beim Planen und Bauen soll für mehr Tempo gesorgt werden. "Mit der Sonderregelung im § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss." Die Regelung sehe nun eine längere Befristung bis 2027 vor.
Fristen für die Bauleitplanung
Bebauungspläne aufzustellen, dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden die Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
Innenentwicklung
Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, etwa in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen. "Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten", heißt es im Ministerium.
Sozialer Flächenbeitrag
Das Instrument der Baulandumlegung soll künftig dafür genutzt werden, auf mehr Flächen sozialen Wohnraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ 58a BauGB). "Ergibt sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche verlangen können", erklärt das Ministerium. Die Gemeinde müsse sich dann aber auch dazu verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu errichten.
Mieter sollen geschützt werden
Außerdem sollen kommunale Vorkaufsrechte nach BauGB zukünftig ausgeübt werden können, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen. Das Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB soll bis Ende 2027 verlängert werden. Damit können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen.
Umweltprüfung und Umweltbericht
Darüber hinaus soll der Umfang des Umweltberichts künftig auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Dabei soll die Prüftiefe auf diejenigen Belange konzentriert werden, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben) bewertbar sind.
Digitalisierung
Die Bekanntmachungen, etwa zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, sollen zukünftig digital veröffentlicht werden, wobei die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang weiterhin sichergestellt werde. Außerdem sollen veraltete Bebauungspläne künftig schneller aktualisiert werden können (Innovationsklausel).
Stärkung der Klimaanpassung
Künftig sollen die Kommunen nach Angaben des Ministeriums im Zuge der Erteilung des Baurechts zum Beispiel die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches. Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sogenannten unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt.
Beschleunigung Windenergie und Geothermie
Zudem sollen die Regelungen für die Ausweisung von Windenergiegebieten weiterentwickelt werden. Auch werde eine ausdrückliche Außenbereichsprivilegierung für Geothermie eingeführt Geothermie-Anlagen sollen künftig dann auch da gebaut werden können, wo noch kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt beziehungsweise auch außerhalb von Ortsteilen.
Neue Rechte für Musikclubs
Und nicht zuletzt will die Regierung auch etwas für die Musikszene machen. "Sie können jetzt leichter zum Beispiel in Gewerbegebieten errichtetet beziehungsweise von dort nicht mehr so leicht verdrängt werden", heißt es. Dazu werde eigens die neue Nutzungskategorie "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt.