Kabinettsbeschluss "Bau-Booster" Gebäudetyp E: Nicht praxistauglich genug

Die Ampel sieht im neuen Gebäudetyp E einen Bau-Booster. Verbände des Handwerks sind da zurückhaltender – und benennen, was fehlt, damit die Regelungen auch wirklich den gewünschten Effekt entfalten.

Hinweis der Redaktion – Stand: 8. November

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition ist offen, ob der Entwurf für den Gebäudetyp E im Bundestag eine Mehrheit findet. Marco Buschmann hatte das Vorhaben zwar stets unterstützt und angekündigt, die FDP wolle keine "Fundamentalopposition" sein. Allerdings könnte seine Partei ihre Zustimmung an die Forderung knüpfen, dass Bundeskanzler Olaf Scholz schnellstmöglich die Vertrauensfrage stellt, um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Auch CDU-Chef Friedrich Merz kündigte an, erst nach der Vertrauensfrage über die Unterstützung einzelner Gesetzesvorhaben sprechen zu wollen.

Rohbau
Der Gebäudetyp E soll der Baukonjunktur neuen Schwung verleihen. - © DanBu.Berlin - stock.adobe.com

Die Bundesregierung will die Baukonjunktur anschieben und einfaches Bauen ermöglichen. "Konkret geht es um den freiwilligen Verzicht auf Komfortstandards", teilte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nach dem Kabinettsbeschluss des Gesetzesentwurfes zum Gebäudetyp E mit. Gutes Wohnen hänge nicht davon ab, dass jede existierende DIN-Norm eingehalten werde. "Wir wollen das Bauvertragsrecht deshalb anpassen – und so Bauen einfacher, unbürokratischer und günstiger machen", sagte er. Das Einsparpotenzial werde auf mehr als acht Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Damit werde der Gebäudetyp E zum Bau-Booster.

Geywitz: Standards zur Gebäudesicherheit bleiben unberührt

Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hofft mit dem Gebäudetyp E auf einen Impuls für die Bauwirtschaft. "Unser Ziel ist es, auch in Zukunft qualitätsvoll zu bauen und dabei gleichzeitig schneller und kostengünstiger zu werden, denn der Wohnraumbedarf bleibt hoch", sagte sie. Komfortbezogene Entscheidungen, wie etwa die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, würden künftig den Vertragsparteien überlassen. "Die Gebäudesicherheit, zum Beispiel die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt", stellte sie klar.

Baugewerbe begrüßt Entscheidung

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßen die Entscheidung, wünschten sich allerdings mehr "Praxistauglichkeit", wie ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagte. Der Entwurf müsse deshalb im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden. Für ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa ist der Beschluss des Gebäudetyp E eine gute Nachricht. "Gerade in den aktuellen Zeiten war es ein wichtiges Signal, dass Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegten", sagte er.

Pakleppa: Genaue Angaben für Mindeststandards nötig

Der Gebäudetyp E hat seiner Ansicht nach das Potenzial, auf nicht notwendige Standards zu verzichten und das Bauen für unsere Unternehmen zu vereinfachen. Damit das Bauen tatsächlich einfacher werde, müssten im nächsten Schritt die Länder in ihren 16 Landesbauordnungen oder der Bund technisch festlegen, wie jene Mindeststandards aussehen sollen, von denen nicht abgewichen werden kann. "Durch so eine technische Unterfütterung kann der Gebäudetyp rechtssicher in der Praxis umgesetzt werden", betonte er.

Verbraucher muss Abweichungen vom Komfortstandard kennen

In Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf nach Angaben des Justizministeriums vor, dass reine Komfortstandards nur dann eingehalten werden müssen, wenn sich beide Vertragspartner darauf ausdrücklich verständigt haben. Wird von Komfortstandards abgewichen, müssen die Bauunternehmen die Verbraucher allerdings darauf hinweisen. Auch solle es beim Bauen künftiger einfacher werden, innovative, nachhaltige und kostengünstige Bauweisen und Baustoffe zu verwenden. Außerdem sollen fachkundige Unternehmer einfacher von den "anerkannten Regeln der Technik" abweichen können, wenn sie miteinander Vertrag über den Neu- oder Umbau eines Gebäudes oder einer Außenanlage schließen.