Gesundheitsfonds Basistarif in der privaten Krankenversicherung startet

Seit 1. Januar müssen die privaten Krankenversicherungen den so genannten Basistarif anbieten. Der umstrittene Tarif richtet sich an Menschen, die keine Krankenversicherung haben und nicht in die gesetzliche Kasse aufgenommen werden.

Basistarif in der privaten Krankenversicherung startet

Der Basistarif muss die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Versicherung abdecken. Die privaten Versicherungen dürfen keine Beitragszuschläge von Älteren oder Versicherten mit besonderen Krankheitsrisiken verlangen.

Der Verband der privaten Krankenversicherungen kritisiert diese Einschränkungen und weist darauf hin, dass sie in der Regel den gesetzlich festgelegten Höchstbeitrag von monatlich 570 Euro von Basis-Versicherten verlangen werden.

Versicherte, die den Beitrag nicht aufbringen können beziehungsweise bei Zahlung der Prämie auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen wären, haben Anspruch auf eine Halbierung des Beitrags. Reicht auch diese Reduzierung nicht aus, kommen die Sozialbehörden für den Beitrag auf. Anders als bei den gesetzlichen Kassen gibt es für Versicherte mit Basistarif keine Familienversicherung. Partner und Kinder von privat Versicherten müssen daher ebenfalls Beiträge zahlen.

ddp