Das Kabinett einigte sich auf einen Bankenabgabe. Im Pro & Contra der Deutschen Handwerks Zeitung diskutieren der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken um die Beteiligung der Banken an den Krisenkosten.
Bankenabgabe für alle?
PRO: Leo Dautzenberg, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Die Finanzmarktkrise zeigt, dass Instrumente entwickelt werden müssen, um Kreditinstitute, die in Schwierigkeiten geraten sind, in einem geordneten Verfahren sowohl zu restrukturieren als auch abzuwickeln. Der Staat darf in Zukunft nicht mehr erpressbar sein. Zugleich kann es dem Steuerzahler nicht zugemutet werden, zur Bewältigung von Bankenschieflagen wie in der Vergangenheit in Vorleistung zu treten. Flankierend zu dem Restrukturierungsregime ist daher sicherzustellen, dass die Kreditwirtschaft zur Bekämpfung künftiger Krisen und zur Restrukturierung von systemrelevanten Banken finanzielle Mittel bereitstellt. Beitragspflichtig zu diesem Fonds sollen alle deutschen Kreditinstitute sein, also auch Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen, ohne diese zu überfordern. Eine Ausnahme für bestimmte Institutsgruppen lässt sich mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbaren. Schließlich profitieren alle Bankengruppen von den Neuregelungen des Insolvenz- und Restrukturierungsgesetzes. Zudem, die Beitragsbemessung wird am systemischen Risiko ausgerichtet sein. Das systemische Risiko ist insbesondere anhand der Größe der eingegangenen Verpflichtungen eines Kreditinstituts und seiner Vernetzung im Finanzmarkt zu bestimmen, wobei die Zumutbarkeit der erhobenen Abgabe fortlaufend zu prüfen ist. Eine Kreditklemme bzw. Kreditverknappung werden wir durch eine angemessene Höhe vermeiden. Glücksritter mit hohen Risiken werden somit deutlich stärker zur Abgabe herangezogen werden als solide wirtschaftende lokale Banken.
CONTRA: Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR)
Es ist weder gerecht noch zielführend, alle Banken pauschal durch eine Sonderabgabe an den Kosten der Finanzmarktkrise zu beteiligen. Regionale Institute wie Genossenschaftsbanken konzentrieren sich auf das relativ risikoarme Geschäft; sie versorgen die breite Bevölkerung und den Mittelstand mit Finanzdienstleistungen. Warum sollten sie für Risiken von Mitkonkurrenten aus Kapitalmarktgeschäften beziehungsweise dem risikoreicheren Investmentbanking mit haften? Für eine Sonderabgabe sollten nur jene Banken, die die größten Risiken eingingen und jetzt vom Steuerzahler gerettet werden, aufkommen. Dass diese Institute die Abgabe jetzt und in näherer Zukunft überhaupt stemmen können, ist aber zu bezweifeln. Bevor man über einen Wassereimer zum Löschen nachdenkt, ist es viel wichtiger, alles zu tun, um einen Brand zu verhindern. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben mit ihrer Sicherungseinrichtung übrigens einen funktionierenden Brandschutzmechanismus, der auf keinen Fall in seiner Existenz gefährdet werden darf. Will man künftigen Gefahren im Finanzmarkt vorbeugen, sollten Kapitalmarktwetten aufsichtsrechtlich erschwert werden. Mit speziellen Sanierungs- und Reorganisationsverfahren muss die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung von systemrelevanten Banken geschaffen werden. Voraussetzung für ein auf Dauer stabiles Finanzsystem ist die konsequente Umsetzung der G20-Beschlüsse zur Disziplinierung der kapitalmarktorientiert geführten, großen internationalen Finanzkonzerne.
