Gesetz gegen drohende Unterversorgung - Bund und Länder einig Bahr verspricht mehr Geld für künftige Landärzte

Bessere Verdienstmöglichkeiten sollen Medizinern künftig die Arbeit als Landarzt schmackhaft machen. Bund und Länder einigten sich dafür auf den Entwurf eines Versorgungsgesetzes, wie Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Freitag mitteilte. Damit soll sicher gestellt werden, dass Patienten auch künftig überall in ihrer Nähe einen Arzt finden und nicht allzu lange warten müssen.

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Bahr verspricht mehr Geld für künftige Landärzte

Berlin (dapd). Bessere Verdienstmöglichkeiten sollen Medizinern künftig die Arbeit als Landarzt schmackhaft machen. Bund und Länder einigten sich dafür auf den Entwurf eines Versorgungsgesetzes, wie Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Freitag mitteilte. Damit soll sicher gestellt werden, dass Patienten auch künftig überall in ihrer Nähe einen Arzt finden und nicht allzu lange warten müssen.

Ärzteverbände warnen seit längerem vor einem dramatischen Ärztemangel auf dem Land. Tatsächlich gibt es derzeit aber nur wenige unterversorgte Gebiete, wie es aus Bahrs Ministerium hieß. Das seit Monaten mit den Ländern ausgehandelte Versorgungsgesetz sei eher auf mögliche Lücken in der Zukunft gerichtet.

Bahr sagte aber auch, schon heute fänden Landärzte teils keinen Nachfolger für ihre Praxis und Kliniken hätten für Arztstellen schwindende Bewerberzahlen. "Da müssen wir gegenhalten", sagte der FDP-Politiker. Das geplante Gesetz, das kommende Woche den letzten Feinschliff bekommen und dann in der Bundesregierung abgestimmt werden soll, sei ein "großer Schritt voran für die Versorgung in Deutschland".

Krankenhäuser dürfen einspringen

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass für Landärzte die üblichen Honorardeckel aufgehoben werden. Das bedeutet, dass die Honorare nicht gekappt werden, auch wenn die Ärzte sehr viele Leistungen bei den Kassen abrechnen. Zudem stellt das Gesetz für Landärzte ein geringeres Risiko von Strafregressen in Aussicht, die gelten, falls Ärzte zu viele teure Medikamente verschreiben.

Bei Bedarf können dem Entwurf zufolge in unterversorgten Gebieten künftig auch Krankenhäuser und Klinikärzte an der "vertragsärztlichen Versorgung" teilnehmen - also ganz normale ambulante Leistungen erbringen und bei den Krankenkassen abrechnen. Notdienste können niedergelassene und Krankenhausärzte gemeinsam organisieren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen zudem Niederlassungen finanziell fördern oder selbst Arztpraxen betreiben können.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte zu dem Entwurf, man erkenne das Bemühen um einen fairen Ausgleich zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten an. Allerdings gebe es Hemmnisse im Detail, die Patienten den Zugang zur ambulanten Krebsbehandlung im Krankenhaus erschwerten. Und letztlich könne die medizinischen Versorgung nur gesichert werden, wenn im Gesundheitswesen attraktive Arbeitplätze angeboten werden könnten. Dazu müssten die "aktuellen Finanzierungsprobleme der Kliniken" gelöst werden.

Hoppe verlangt erneut "Priorisierung"

Wegen der aus seiner Sicht mangelhaften Finanzierung des Gesundheitswesens schlug der scheidende Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe am Freitag erneut eine "Priorisierung" von Kassenleistungen vor. Vorrang sollen dabei Patienten mit schweren Krankheiten haben, Kranke mit leichteren Leiden müssten dann warten oder selbst zahlen. "Wir Ärzte werden das Thema Priorisierung in die Hand nehmen, weil die Politik sich bisher geweigert hat", sagte Hoppe der "Rheinischen Post" vom Freitag.

Von Gesundheitsminister Bahr kam allerdings prompt eine Absage. "Das Bundesgesundheitsministerium macht sich eine Priorisierung im Gesundheitssystem nicht zu eigen", erklärte ein Ministeriumssprecher. "Alle Menschen müssen auch künftig Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung haben."

Auch die Krankenkassen wiesen Hoppes Vorstoß empört zurück. "Wir erwarten von den Ärzten Vorschläge, wie man die Versorgung kranker Menschen verbessert und nicht ein Konzept, nach welchen Kriterien man sie verschlechtert", erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.

dapd